Für die meisten Menschen ist ein Aufenthalt im Gefängnis eine Strafe. Kosovare Behar S.* (24) gehört nicht zu ihnen. «Bin im Ferienlager-Hotel Gitterblick! Huere schön da!», schreibt er aus dem Gefängnis. Im Internet nennt sich der arbeitslose Tänzer Bolonese-Toni. Warum, ist unklar.
Von seiner Zelle aus in der Strafanstalt Bostadel in Menzingen ZG hält der Killer seine Freunde seit Monaten via Internet auf dem Laufenden – obwohl Insassen eigentlich nicht online gehen dürfen. Regelmässig erfahren seine Kollegen bei Facebook, was Behar S. beschäftigt. «Kein Rückzug, kein Aufgeben, immer weiter, bis der Bizeps platzt», kommentiert er etwa am 15. Juni seine Bodybuilding-Versuche. Eine Woche später: «Gutes Aussehen übersieht niemand. Ein gutes Herz leider viele!»
Daran, dass Behar S. ein «gutes Herz» hat, zweifeln viele. So etwa der Richter des Amtsgerichts Solothurn-Lebern, der ihn am 7. Dezember 2012 wegen vorsätzlicher Tötung zu 16 Jahren und drei Monaten verurteilte. Und ihn wegen hohen Rückfallrisikos verwahren liess. Am 3. April 2011 brachte Bolonese-Toni in Grenchen SO vor dem Luxory-Club Türsteher Marcel A.* († 22) mit sieben Messerstichen um (BLICK berichtete). Behar S. zog das Urteil ans Obergericht weiter. Dort ist der Fall hängig.
Vater des Opfers schockiert
Erst vor wenigen Tagen grüsste Toni wieder aus dem Gefängnis. Stellte eine Fotoserie aus seiner Zelle auf Facebook. Er zeigt seine Muskeln («Noch zu dünn, ihr müsst in einem halben Jahr schauen ...»), sein «Zimmer» (mit Laptop und Fernseher) und räkelt sich genüsslich auf seinem Knastbett. Eines der Fotos wählt Behar S. als Profilfoto aus. Oleg A.* (49), Vater des Opfers, ist schockiert. «Das gibt es ja gar nicht. Mir fehlen fast die Worte. Da hat einer so etwas getan und brüstet sich mit solchen Kraftbildern aus dem Gefängnis und grinst. Das ist eine verdammte Schweinerei, ein erneuter Schlag ins Gesicht für uns Angehörige», sagt er. «Warum hat der überhaupt Internet-Zugang? Der könnte ja vom Knast aus irgendwelche Dinge in Auftrag geben!»
Warum und wie kann Toni im Knast also online gehen? «Zum konkreten Fall können wir uns aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht äussern», sagt Thomas Fritschi, Chef des Solothurner Amts für Justizvollzug. «Sie können aber davon ausgehen, dass in der Strafanstalt der Internet-Zugang grundsätzlich verboten ist wie auch der Genuss und Besitz von Alkohol.»
Für seine Facebook-Spässe dürfte Behar S. bestraft werden: Eine solche Tat führe laut Fritschi zu «disziplinarischen Konsequenzen» und wirke sich negativ auf die «Legalprognose» aus.
Bolonese-Toni hat sein Profilbild jetzt wieder gewechselt. Es zeigt ihn beim Tanzen. In Freiheit.
* Namen der Redaktion bekannt