Wollen die schreckliche Vergangenheit hinter sich lassen
Viele Ex-Verdingkinder verzichten aufs Geld

Viele Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen verzichten auf den Solidaritätsbeitrag, der ihnen zustehen würde. Die zuständige Kommission hat nun die Gründe untersuchen lassen. Dazu gehört ein Misstrauen gegenüber Behörden.
Publiziert: 11.01.2018 um 13:06 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 02:10 Uhr
Bundesrätin Simonetta Sommaruga spricht mit ehemaligen Verdingkindern. Viele von ihnen melden sich nicht bei den Behörden, obwohl sie Anspruch auf 25'000 Franken hätten. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Noch bis im März können ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen beim Bund ein Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken einreichen. Bisher sind 4525 Gesuche eingegangen. Die Zahl der Opfer ist aber viel höher: Der Bund geht von 12'000 bis 15'000 Anspruchsberechtigten aus.

Warum sich viele nicht melden, ist nun wissenschaftlich untersucht worden. Die Gründe seien vielfältig, teilte die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der administrativen Versorgungen (UEK) am Donnerstag mit. Mit Sicherheit falsch wäre es, aus der Gesuchszahl zu folgern, dass es weniger Opfer gebe als angenommen.

Kaum Kraft ein Gesuch zu stellen

Ein Grund für die tiefe Gesuchszahl ist gemäss der UEK, dass viele Betroffene verstorben sind oder sich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand befinden. Noch lebenden Opfern fehlen teilweise die emotionalen oder gesundheitlichen Ressourcen, um eine Gesuch zu stellen.

Ein weiterer Grund ist ein Misstrauen gegenüber den Behörden und die Angst vor erneuter Diffamierung und Stigmatisierung. Um einen Solidaritätsbeitrag zu erhalten, müssen die Betroffenen belegen, dass sie Opfer waren. Das bedeute die Konfrontation mit den Akten der damaligen Behörden, was für die Betroffenen enorm belastend sei, schreibt die UEK. Viele wollten endlich «Ruhe finden».

Weiter gibt es Personen, die schlicht nichts von den Behörden verlangen wollen, auch keinen Solidaritätsbeitrag. Die erschwerten Startbedingungen haben sie dazu gebracht, auf Distanz zu den Behörden zu gehen.

Vergangenheit einfach vergessen

Eine weitere Rolle spielen Schamgefühle und die Angst vor Reaktionen aus dem Umfeld. Die Einreichung eines Gesuches bedeute, sich als Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen zu erkennen zu geben, schreiben die Forscher. Viele Betroffene hätten jahrzehntelang versucht, genau das zu vermeiden und ihre Vergangenheit vor ihrem Umfeld geheim zu halten.

Die Erkenntnisse stützen sich auf insgesamt rund 100 biografische Interviews. Diese führten Forscherinnen und Forscher der UEK und der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Das Parlament hatte im Herbst vor einem Jahr 300 Millionen Franken für Solidaritätsbeiträge bewilligt. Fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren in der Schweiz bis 1981 angeordnet worden.

Zehntausende von Kindern und Jugendlichen wurden an Bauernhöfe verdingt oder in Heimen platziert, viele wurden misshandelt oder missbraucht. Menschen wurden zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche eingesetzt oder ohne Gerichtsurteil weggesperrt, weil ihre Lebensweise nicht den Vorstellungen der Behörden entsprach. (SDA)

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