Sie werden Christen, um in der Schweiz bleiben zu können
Muslimische Flüchtlinge setzen auf Tauf-Trick

Immer mehr muslimische Flüchtlinge schliessen sich in der Schweiz Freikirchen an. Sie hoffen, dass sie als Christen nicht zurückgeschickt werden. Die Behörden haben aber die Masche durchschaut.
Publiziert: 16.07.2017 um 20:25 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 22:03 Uhr
Immer mehr muslimische Migranten lesen die Bibel – oft aber nicht aus religiöser Überzeugung, sondern in eigennütziger Absicht.

Ein Trend aus Deutschland erreicht die Schweiz. Während sich Einheimische von den christlichen Kirchen abwenden, suchen Flüchtlinge deren Nähe. Unter den Konvertiten sind vor allem Iraner und Afghanen. Viele lassen sich in der Schweiz taufen, schreibt die «NZZ am Sonntag».

Insbesondere evangelische Freikirchen reagieren auf das Interesse. Sie organisieren Bibelstunden oder Taufvorbereitungskurse.

Christen in vielen Ländern verfolgt

In Aarau, Bern, Stans und Zürich werden Gottesdienste simultan auf Persisch übersetzt. Beobachter sprechen von einem stetigen Anstieg der Konversionen in den vergangenen zwei, drei Jahren. Allein die Persische Christliche Gemeinde tauft jedes Jahr rund 60 Konvertiten. Andere Freikirchen führen ebenfalls Taufen durch, geben jedoch keine Zahlen bekannt.

Muslimische Asylbewerber, die in der Schweiz Christen werden, stellen die Migrationsbehörden vor schwierige Fragen. Was ist, wenn die Konvertiten nur den Glauben wechseln, weil sie sich davon bessere Chancen im Asylverfahren erhoffen? Sie könnten dann geltend machen, dass sie als Christen in Herkunftsländern wie etwa Iran verfolgt würden.

Bis vor Bundesverwaltungsgericht

Viele scheitern allerdings beim Versuch, die Behörden von ihrem Religionswechsel zu überzeugen. So schreibt das Staatssekretariat für Migration in einer Stellungnahme zur Ablehnung des Asylgesuches einer iranischen Familie, insbesondere iranische Asylsuchende machten eine Konversion zum Christentum geltend. Dies werfe grundsätzlich die Frage auf, ob der Religionswechsel tatsächlich aus religiösen Gründen erfolge oder nur, um auf diese Weise ein Aufenthaltsrecht zu erhalten.

Allein das Bundesverwaltungsgericht, die letzte Instanz bei Asylentscheiden, beschäftigt sich laut «NZZ am Sonntag» rund 30 Mal pro Jahr mit der Konversion. Viele Fälle betreffen Iraner, vereinzelt auch Syrer, Afghanen und Nordafrikaner. Nur selten bekommen die Betroffenen recht. (gf)

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