Sie warf sich in eine Tischecke
Frau in Yverdon für illegale Abtreibung verurteilt

Eine schwangere Frau warf sich im Januar mit dem Bauch voran in die Ecke eines Tisches – und tötete damit ihr ungeborenes Kind. Nun wurde sie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Publiziert: 24.11.2016 um 17:02 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 21:06 Uhr
Das Strafgericht von Yverdon-les-Bains VD hat eine 36-jährige Frau wegen des Versuchs eines illegalen Schwangerschaftsabbruchs schuldig gesprochen. (Symbolbild)
Foto: GAETAN BALLY

Das Strafgericht von Yverdon-les-Bains VD hat am Donnerstag eine 36-jährige Frau wegen des Versuchs eines illegalen Schwangerschaftsabbruchs schuldig gesprochen. Ihr ungeborenes Kind war im achten Schwangerschaftsmonat gestorben.

Gemäss Anklage warf sich die Frau im Januar 2016 gewaltsam mit dem Bauch voran in die Ecke eines Tisches in der Wohnung. Das Ungeborene verstarb ein oder zwei Tage später, nach dem sich die Plazenta von der Gebärmutterwand gelöst hatte.

Im Spital von Yverdon-les-Bains VD konnte nur noch der Tod des Fötus festgestellt werden. Die Frau hatte im Prozess angegeben, dass sie ihr ungeborenes Kind keinesfalls habe töten wollen. Sie habe vielmehr die vorzeitige Geburt provozieren wollen.

Bereits in den Wochen vor der Tat habe sie ihrem Bauch aus dem gleichen Grund Fausthiebe verpasst. Es handelt sich um eine zweifache Mutter. Eines ihrer Kinder hatte sie abgegeben und wollte kein zweites. Sie plante, das Kind in ein Babyfenster zu legen.

Weiterzug offen

Mit den Berichten der Rechtsmedizin konnte nicht formell nachgewiesen werden, dass der Zusammenstoss mit dem Tisch zum Tod des Kindes führte. Die Frau wurde deshalb wegen eines versuchten strafbaren Schwangerschaftsabbruches schuldig gesprochen.

Das Gericht verurteilte sie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr und blieb damit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zwanzig Monate Gefängnis bedingt gefordert hatte.

Der Verteidiger der Frau hatte vergeblich auf einen Freispruch plädiert. Ob sie das Urteil weiterzieht, ist noch offen.

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