Jürgen K.* (47) aus Ulmiz FR ist eine Kämpfernatur. Seit 2002 leidet er an unheilbarem Krebs. Die Stelle als Angestellter beim Bund im technischen Dienst musste K. nach der Krebsdiagnose aufgeben. Jahrelang war er deshalb auf eine Invalidenrente angewiesen. 2004 erlitt er mit seiner Familie zudem einen schweren Autounfall. Seine Frau musste zweimal wiederbelebt werden.
Trotz des schweren Schicksals entscheidet K. vor fünf Jahren, dass er wieder arbeiten will. Der nachvollziehbare Grund: Er will nicht zum IV-Dauerbezüger werden. «Ich will etwas erreichen im Leben», sagt K. mit Nachdruck.
Die Widerstände gegen seine Entscheidung sind gross: «Die Invalidenversicherung und die Ärzte rieten mir von einem beruflichen Wiedereinstieg ab.» K. ignoriert die Ratschläge, wagt den Schritt.
Er startet 2010 auf eigene Kosten eine Ausbildung als Kursleiter, findet heraus, wie viel sein Körper leisten kann – trotz Krebs. 2014 der Durchbruch: Allen Widrigkeiten zum Trotz findet er einen Job als Projektleiter, den er ungeachtet seiner gesundheitlichen Einschränkungen ausführen kann. Jürgen K. ist stolz auf das Erreichte: «Ich betreue mittlerweile viele grosse Projekte in der ganzen Schweiz, zweisprachig.» Er ist zufrieden – obwohl er mit der IV-Rente mehr Geld zur Verfügung hätte als mit seinem neuen Job.
Es folgt die Ernüchterung: Die Pensionskasse, die einen Teil der IV ausgezahlt hat, fordert rund 150'000 Franken zurück. Wegen angeblicher Überentschädigung während der Wiedereingliederung. Zahlbar innert 30 Tagen. K. fällt aus allen Wolken: «Durch meine freiwillige Wiedereingliederung spart die Kasse doch einen Millionenbetrag!»
K. fragt sich: «Was ist das für ein Anreiz, und wer hat da noch ein Interesse, wieder zurück in den Arbeitsmarkt zu gelangen, wenn es einem als IV-Rentner besser geht?»
Nach seinem Einspruch bleiben heute noch 86'000 Franken, welche die Pensionskasse zurück will (siehe Box). Sie hat sogar eine Betreibung eingeleitet.
Für den Krebskranken ist das «reine Schikane». Die finanzielle Unsicherheit und die hohen Rechnungen belasten ihn: «Ich breche bei jedem neuen Brief zusammen.»
Die Pensionskasse kann auf BLICK-Anfrage «aus Datenschutzgründen keine Auskünfte» zum konkreten IV-Fall machen.