Auch in den anderen Bereichen der Sicherheitspolitik gibt es gemäss dem Bericht nur wenig Handlungsbedarf. Neue Rechtsgrundlagen für den Nachrichtendienst sind bereits beschlossen, die Polizei soll ebenfalls zusätzliche Mittel in die Hand bekommen. Die internationale Zusammenarbeit von Polizei- und Zollbehörden möchte der Bundesrat noch vertiefen. Bei der Aussen- und der Wirtschaftspolitik sieht er hingegen keinen Handlungsbedarf.
Dabei ortet er markante Veränderungen in der Bedrohungslage. Die Verteidigung an der Grenze genüge bei der heutigen Art der Konfliktaustragung nicht mehr, heisst es in dem Bericht. Internationale bewaffnete Konflikte könnten auch mit Gewaltanwendung im Inneren beginnen.
Der Bundesrat denkt dabei an den Ukraine-Konflikt. Dieser habe das Verhältnis zwischen Russland und dem Westen nachhaltig verschlechtert, schreibt er im Bericht. Ebenfalls gestiegen ist die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus und Cyberkriminalität. Die Verkettung verschiedener Gefahren und Bedrohungen stellt eine besondere Herausforderung für die Sicherheit der Schweiz dar.
In dem Bericht zeigt der Bundesrat detailliert auf, welchen Beitrag die verschiedenen sicherheitspolitischen Instrumente zur Gefahrenabwehr leisten. Er kommt zum Schluss, dass die Ausrichtung grundsätzlich stimmt und die teilweise laufenden Anpassungen und Umsetzungsarbeiten in die richtige Richtung gehen.
Entworfen wurde der Bericht von einer Arbeitsgruppe, in der neben den Departementen auch die Kantone vertreten waren. Nun geht er in die Vernehmlassung und wird voraussichtlich im Frühsommer 2016 vom Bundesrat verabschiedet.
Die Regierung wollte den Bericht ursprünglich bereits dieses Jahr vorlegen. Wegen Verzögerungen bei der Umsetzung des Sicherheitspolitischen Berichts von 2010 und der Abstimmung über die Gripen-Beschaffung hat er den neuen Bericht aber verschoben.
Damit sollten auch Konfusionen bei der Diskussion über die Weiterentwicklung der Armee (WEA) vermieden werden. Diese ist derzeit noch im Parlament hängig und wird voraussichtlich 2017 in Kraft gesetzt.
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