Die Schweiz verstärkt die Bemühungen im Kampf gegen den Terror. Im vergangenen Jahr hat das Bundesamt für Polizei (Fedpol) 78 Einreiseverbote gegen ausländische Dschihadisten verhängt – so viele wie nie zuvor. Zum Vergleich: 2017 wurden 58 Islamisten mit einer Einreisesperre belegt, 2016 nur deren 39.
Wer von den Massnahmen betroffen ist und wieso genau, sagt das Fedpol nicht. Sprecherin Lulzana Musliu erklärt einzig: «Einreiseverbote können gegen Personen erlassen werden, die die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden.» Infrage kommen Personen, die sich Terrororganisationen wie dem Islamischen Staat (IS) angeschlossen haben sowie islamistische Hass-prediger.
Bürgerrechtsentzug ist möglich
Die Anzahl der Dschihadisten aus der Schweiz, die in Kriegsgebieten wie Syrien waren oder sich noch immer dort befinden, hat sich laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) inzwischen bei 93 Fällen stabilisiert. 31 von ihnen besitzen einen Schweizer Pass, was ein Einreiseverbot verunmöglicht.
Im Extremfall kann der Bund einem Schweizer Terroristen im Ausland jedoch das Bürgerrecht entziehen. Zurzeit laufen rund fünf entsprechende Verfahren.
Über die 78 Einreisesperren für Dschihadisten hinaus verhängte das Fedpol im letzten Jahr weitere 28 Einreiseverbote. Die Gründe dafür waren Gewaltextremismus – etwa von Neonazis oder Hooligans –, verbotener Nachrichtendienst und organisierte Kriminalität. Die Sperren können für wenige Tage bis unbefristet verhängt werden.