15 mal griffen Polizisten im vergangenen Jahr zur Dienstwaffe. 2014 kam es dagegen lediglich zu elf Schusswaffeneinsätzen und 2013 zu neun.
Bei den Taser-Einsätzen nahm die Zahl 2015 hingegen ab. In zehn Fällen griffen die Polizisten aus Notwehr zum Taser. Weitere 19 Mal wurde das Gerät gezückt, um eine Amtshandlung durchführen zu können. Nicht immer mussten die Polizisten aber auch abdrücken: In sechs der insgesamt 29 Fällen reichte es aus, nur damit zu drohen.
Dies geht aus der Statistik hervor, welche die Geschäftsstelle Polizeitechnik am Donnerstag zum Thema «Destabilisierungsgerät» publizierte. Einen Grund für den Rückgang gibt es nicht, wie es bei der Geschäftsstelle auf Anfrage hiess.
Nachdem während Jahren immer mehr Kantons- und Gemeindepolizeien Taser angeschafft hätten und die Zahlen entsprechend angestiegen seien, würden sie sich wohl langsam einpendeln. Vorteil der Taser ist, dass der Gegner sofort ausser Gefecht gesetzt wird. Beim Einsatz einer Schusswaffe ist dies nicht der Fall.
Der Einsatz von Tasern ist auf Bundesebene seit 2009 erlaubt. Im Parlament hatte das Thema für heftige Debatten gesorgt. Widerstand gab es insbesondere dagegen, Taser bei Ausschaffungen anzuwenden.
Die Befürworter setzten sich jedoch durch. Sie sahen im Taser ein wirkungsvolles Mittel, um Polizisten zu schützen und den Einsatz von Schusswaffen zu vermeiden.