Die Mehrheit vertrat die Auffassung, die geltenden Bestimmungen böten genügend Schutz. Auch der Bundesrat hatte auf existierende Strafnormen verwiesen, die im Zusammenhang mit Sexting schon heute zur Anwendung gelangen können.
Neben den strafrechtlichen Bestimmungen zu Pornografie sind das jene zu Drohung oder Nötigung. Hinzu kommen zivilrechtliche Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeit.
Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte, dass Sexting für das Opfer «absolut dramatische Folgen» haben könne. Mit einer neuen Strafnorm sei das Problem aber nicht gelöst. Es gelte vielmehr, den Umgang mit den neuen medialen Möglichkeiten zu lernen und Jugendliche für die Gefahren zu sensibiliseren.
Andrea Caroni (FDP/AR) gab zu bedenken, dass es nicht um pornografische Aufnahmen gehe, da dafür schon Strafbestimmungen existierten. Damit stelle sich die Frage, welche Aufnahmen genau unter die neue Strafnorm fielen.
Auch nicht intime Aufnahmen könnten ein Problem darstellen, stellte Caroni fest. Er sei in jungen Jahren Kandidat bei «MusicStar» gewesen. Es wäre ihm peinlich, wenn die Aufnahme seines Vorsingens öffentlich würde. Das Strafrecht sei aber nicht dazu da, all das zu erfassen.
Claude Janiak (SP/BL) stellte sich ebenfalls gegen eine neue Strafnorm. Gerne werde auf die mögliche präventive Wirkung hingewiesen, sagte er. Eine solche dürfe aber nicht der einzige Grund für eine neue Strafnorm sein.
Für die Strafnorm sprach sich Beat Rieder (CVP/VS) aus. Er wies darauf hin, wie belastend Sexting für die Opfer sei. Das könne bis hin zum Suizid gehen. Der Nationalrat hatte die Motion mit 124 zu 43 Stimmen bei 18 Enthaltungen angenommen.
Im Nationalrat hatten die Befürworter argumentiert, die Verbreitung und der Austausch selbst produzierter intimer Fotos und Videos über Internet und Mobiltelefon nähmen zu.
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