Nichts und niemand kann Peter Ott (75) stoppen. Der sturste Bauer der Schweiz gräbt seit über 30 Jahren ohne Bewilligung den Giessbach bei Schwarzenberg LU um. Für die illegale Bauerei musste er schon fünfmal ins Gefängnis, elfmal beschlagnahmte die Polizei bei ihm einen Bagger und zehnmal eine Motorsäge.
Die Justiz schickte Ott zum Psychiater, strafte ihn mit saftigen Bussen und liess ihn immer wieder vor Gericht antraben. Alle Sanktionen blieben erfolglos.
Vorletzte Woche war es wieder so weit: Die Beamten konfiszierten erneut einen sieben Tonnen schweren Raupenbagger und drei Motorsägen. Dennoch denkt der Landwirt nicht ans Aufhören: «Ich hole meinen Bagger vor Gericht zurück. Und wenn das nicht klappt, kaufe ich einen neuen.»
Für Peter Ott ist Widerstand zwingend. Er will verhindern, dass weiter Weideland abrutscht. Dafür schiebt er tonnenschwere Felsblöcke in den Lauf des Giessbachs, gräbt mit dem Bagger Wasserlöcher und fixiert Baumstämme in der Erde. «So schütze ich nicht nur meinen Boden, sondern auch das Leben der Dorfbewohner», sagt er.
Das sieht die Staatsanwaltschaft anders: Man wirft Ott Verstösse gegen das Bau-, Wasserbau-, Wald- und Umweltgesetz vor. Laut den Behörden sind die massiven Eingriffe ins Gelände sogar eine Gefahr für die Öffentlichkeit, da sie dem Schutzwald schaden. Für sein Projekt fällt der renitente Landwirt nämlich auch gern mal unerlaubt gesunde Bäume. Hunderttausende von Franken hat Bauer Ott schon ausgegeben für neue Baumaschinen, Gerichtsverfahren und Bussen. Das Geld ist weg, der Humor geblieben. Als ihn die Polizei letzte Woche bei der Hausdurchsuchung fragte, wer alles den Bagger fahre, entgegnete er trocken: «Ich und die Polizei.» Peter Ott verlangt nun einen Augenschein vor Ort: «Ich will den Herren Experten die Lage erklären.»
Gegenüber BLICK äussert Ott einen Verdacht: «Der Kanton will mein Bachprojekt stoppen, weil ihm sonst das Kies ausgeht.» Der Giessbach fliesst in die Rümlig, diese mündet in die kleine Emme – und dort werde Kies abgebaut und verkauft.
Albin Schmidhauser leitet beim Kanton Luzern die Abteilung Naturgefahren. Er sagt, dass das Geschiebe aus dem Giessbach tatsächlich den von Bauer Ott beschriebenen Weg nimmt. Aber: «Überlegungen zu Kiesverkäufen gab und gibt es seitens des Kantons keine.» Laut Schmidhauser habe man sich bereits diverse Male mit dem Landwirt vor Ort getroffen – auch im aktuell von der Staatsanwaltschaft sanktionierten Fall.
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