Ende 2012 waren 42'381 Kinder von Kindesschutzmassnahmen betroffen, drei Jahre später waren es noch 40'629, wie die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) am Donnerstag in einer Mitteilung schreibt.
Vor der Kesb - in den Jahren 1996 bis 2012 - gab es demnach bei den Kindesschutzmassnahmen eine Zunahme von durchschnittlich 4 Prozent pro Jahr. Die Zahlen zeigten, dass in den Kesb dem Motto «so viel wie nötig, so wenig wie möglich» Rechnung getragen werde.
3 Prozent mehr Erwachsenen-Fälle
Ein ähnliches Bild ergebe sich bei den Erwachsenen. Dort sei zwar im Durchschnitt eine Zunahme von einem Prozent pro Jahr zu verzeichnen, doch dieses liege unter jenem des Bevölkerungswachstums und unter der langjährigen Vergleichsperiode von 3 Prozent jährlich.
Gemäss Kokes-Statistik waren Ende 2012 von Erwachsenenschutzmassnahmen 83'335 Personen betroffen, Ende 2015 waren es 85'963. Die Statistik beruht auf den Zahlen von 144 K Kesb -Behörden.
Ende 2012 endete die Ära der 1415 Vormundschaftsbehörden in der Schweiz, in denen vor allem in der Deutschschweiz oft Laien sassen. Anfang 2013 übernahm die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb), genauer 146 mit Fachleuten besetzte Behörden, deren Arbeit.
Der Beginn war holprig: Vielerorts wurden die Kesb von einem Ansturm an Gefährdungsmeldungen überrascht, waren Abläufe unklar, gab es Reibereien mit Gemeinden, Betroffenen und anderen Behörden - und es gab aufsehenerregende Fälle und Fehlentscheide.
Die Kritik an den Kesb ist seit den Anfängen nicht verstummt. Die Kritiker sehen in der Kesb eine Super-Behörde, die viel zu stark in Privates und vor allem in die Eltern-Kind-Beziehung eingreift.
Die Kritik gipfelte in der Anti-Kesb-Initiative im Kanton Schwyz, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden. In Kürze soll auch eine nationale Initiative lanciert werden, die «mehr Schutz der Familie» fordert und das Tätigkeitsfeld der Kesb einschränken will.
Kokes erkennt Reformbedarf
Auch wenn die Kokes sich über die Zahlen freut, erkennt sie Reformbedarf bei den Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden: In ihrer Mitteilung kündigt sie an, dass sie bis Ende Jahr Empfehlungen zu den stark kritisierten Kontrollen bei Eltern mit erwachsenen behinderten Kindern abgeben will. Diese haben Kokes und Behindertenorganisationen zusammen ausgearbeitet.
Zudem sollen die Kesb ihre Entscheide generell besser kommunizieren und schon während den Abklärungen «vermehrt das mündliche Gespräch mit den Betroffenen und ihren Bezugspersonen» suchen, empfiehlt die Kokes.
Sollte es dennoch zu Spannungen kommen, möchte die Kokes eine nationale, nichtstaatliche Anlaufstelle schaffen, die das Angebot von kantonalen Ombudsstellen ergänzt.
Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (ist die interkantonale Fach- und Direktorenkonferenz, in der die Kantone ihre gemeinsamen Richtlinien für die Kesb festlegen. Im Kokes-Vorstand sitzen Mitglieder von Kantonsregierungen und -gerichten. Beraten werden sie vom einem Gremium aus Fachleuten. (SDA)
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