Seit 30 Jahren in der Schweiz
Dementer Vergewaltiger wird ausgewiesen

Ein 70-jähriger Serbe, der vor fünf Jahren eine Schülerin missbrauchte, muss die Schweiz verlassen. Den Entscheid fällte das Bundesgericht in Lausanne.
Publiziert: 19.10.2016 um 09:28 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 23:21 Uhr
Das Bundesgericht in Lausanne hat entschieden: Der 70-jährige Vergewaltiger muss das Land verlassen. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BRUN

Weder Demenz, noch Alter schütze ihn vor seiner Strafe: Ein perfider Rentner, der eine 17-jährige mehrmals vergewaltigte, wird ausgeschafft. Auch in der langen Aufenthaltsdauer von 30 Jahren sahen die Richter kein Grund ihre Meinung zu ändern – insbesondere da der Angeklagte weder Reue noch Einsicht zeigte.

Missbrauch nach Erpressung

Im August 2011 hatte der Pensionär einer 17-jährigen Schülerin 200 Franken für einmaligen Geschlechtsverkehr gezahlt. Kurz darauf verlangte er erneut Sex – diesmal kostenlos. Der Lüstling setzte das Mädchen massiv unter Druck und drohte damit, ihren Eltern alles zu erzählen. Er zwang die Schülerin noch drei weitere Male mit ihm zu schlafen – gegen ihren Willen. Sie zeigte ihn nach dem dritten Vorfall an.

Der nicht geständige Rentner wurde 2014 vom Bezirksgericht Zürich wegen mehrfacher Vergewaltigung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. 356 Tage davon hatte er bereits in Untersuchungshaft verbüsst. Der Verurteilte wurde zudem verpflichtet, dem Opfer ein Schmerzensgeld von 10'000 Franken zu entrichten. 

Rauswurf 

Aufgrund dieser Verurteilung hatte das Migrationsamt des Kantons Zürich seine Niederlassungsbewilligung widerrufen. Alle Einsprüche dagegen blieben erfolglos. Das Bundesgericht sagt aus, dass die Entscheidung vor allem darauf beruhe, dass der Senior die persönliche und sexuelle Entwicklung seines Opfers mit vollem Bewusstsein schwer beeinträchtigt habe. (ysi)

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