Baeriswyl telefonierte am Freitagmorgen mit dem türkischen Aussenministerium. «Wir können es nicht dulden, dass jemand bei uns spioniert, noch irgendwelche anderen nachrichtendienstlichen Aktivitäten ausübt», habe sie ihrem türkischen Amtskollegen gesagt. Das sei eine Frage der nationalen Souveränität, die «gerade einem Land wie der Türkei sehr wichtig ist», schilderte sie in der Mittagssendung «Rendez-Vous» von Radio SRF den Inhalt ihres Telefongesprächs.
Die Schweiz könne zu keinem Zeitpunkt illegale politische Aktivitäten auf ihrem Territorium dulden. Sollte die Türkei «den Eindruck haben», dass sich Landsleute in der Schweiz illegal betätigten, müsse sie das den Schweizer Behörden sagen, führte die Nummer zwei im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) aus.
Zu möglichen Massnahmen sagte die Staatssekretärin, es könnten Verwarnungen ausgesprochen oder «im Extremfall» Personen ausgewiesen werden. Es gebe aber eine Reihe von Unterschieden zur aktuellen Affäre zwischen Grossbritannien und Russland wegen eines mutmasslichen Giftanschlags auf einen Ex-Spion und dessen Tochter.
Vor allem gehe es in Grossbritannien um Leben und Tod und es gebe unterschiedliche Arten der Diplomatie. Die Schweizer Diplomatie sei eher diskret. Das heisse aber nicht, «dass wir nicht auch schon Leute ausgewiesen haben».
Das türkische Aussenministerium wies am Freitag den Verdacht zurück, dass Angestellte der Botschaft in Bern die Entführung eines Geschäftsmanns aus der Schweiz geplant hätten. Das seien grundlose Anschuldigungen, zitierte die Nachrichtenagentur Reuters Ministeriumssprecher Hami Aksoy.
Gemäss Angaben der Bundesanwaltschaft vom Donnerstag geht es bei einem vor einem Jahr eröffneten Strafverfahren auch um verbotene Handlungen für einen fremden Staat, nämlich um den Versuch der Entführung einer Person aus der Schweiz ins Ausland.
Die Schweiz hat seit dem vereitelten Putschversuch in der Türkei schon mehrmals gegenüber Ankara wegen mutmasslichen Spionageaktivitäten interveniert. Die Schweiz hätte «in verschiedenen Kontakten» mit türkischen Vertretern klargestellt, dass nachrichtendienstliche Tätigkeiten gegen die türkische Diaspora in der Schweiz inakzeptabel seien. Das EDA werde dies auch weiterhin tun, hiess es beim Departement auf Anfrage.
Genau vor einem Jahr hatte die Bundesanwaltschaft mit Ermächtigung des Bundesrats ein Strafverfahren wegen Verdachts auf politischen Nachrichtendienst im Umfeld der türkischen Gemeinschaft in der Schweiz eröffnet. Die mutmasslichen Taten von Personen, die Posten bei der türkischen Botschaft in Bern innehatten, gehen auf die Zeit kurz nach dem Putschversuch im Sommer 2016 zurück.
Eine Abklärung durch das EDA ergab diese Woche, dass die beschuldigten Personen für die ihnen vorgeworfenen Taten keine diplomatische Immunität geniessen könnten. Sie seien aber nicht mehr in der Schweiz, hatte es am Donnerstag von Seiten des EDA geheissen.