Er habe noch am Tag des Entscheids des Gerichts Audiencia Nacional in Madrid am Donnerstag beim Bundesamt für Justiz (BJ) einen Antrag auf sofortig Freilassung für Nekane Txapartegi eingereicht, sagte deren Anwalt Oliver Peter gegenüber der Nachrichtenagentur sda am Freitag. Er bestätigte die Mitteilung der Menschenrechtsorganisation «augenauf».
«Es gibt keinen Grund mehr, weshalb sie nicht noch heute freigelassen werden sollte. Sie ist seit eineinhalb Jahren willkürlich in Haft», sagte er. Die Frage, ob Txapartegi Entschädigungsforderungen stellen werde, «werde man sicher prüfen». Diese Frage stehe aber derzeit nicht im Vordergrund. Priorität habe die Freilassung.
Txapartegi war 2009 wegen Unterstützung der baskischen Untergrundorganisation ETA in Spanien zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden. Sie hatte die ETA-Mitgliedschaft in Untersuchungshaft gestanden - nach schwerer Folter, wie der UNO-Sonderberichterstatter gegen Folter in einem Bericht festgehalten hatte.
Im Februar dieses Jahres reduzierte ein Gericht in Spanien das Urteil auf drei Jahre und sechs Monate Haft. Zu diesem Zeitpunkt sass Txapartegi aber bereits in Zürich in Auslieferungshaft. Sie war im April 2016 in Zürich festgenommen worden aufgrund eines internationalen Haftbefehls aus Spanien.
Diesen Haftbefehl sowie den Auslieferungsantrag hat die Audienca National am Donnerstag nun aufgehoben, wie Anwalt Peter erklärte. Das Gericht habe auf Antrag der Anwälte Txapartegis die Verjährung festgestellt. Der Antrag war Anfang September eingereicht worden.
Danach ging es laut Peter Schlag auf Schlag: Am Mittwoch habe die Staatsanwaltschaft erklärt, dass sie nichts gegen den Antrag der Anwälte der Baskin einzuwenden hätten. Bereits einen Tag später gab das Gericht dem Antrag statt. Es ordnete zudem an, dass die Schweizer Behörden über die Aufhebung des Auslieferungsantrags zu informieren seien.
Bei der Medienstelle des BJ hatte man Freitagvormittag noch keine Kenntnis von den neusten Entwicklungen im Fall Nekane Txapartegi.