Am Abend des 5. April setzt sich Kaufmann Vito S.* (27) in seinen Opel Corsa OPC, um von seinem Zuhause in Mumpf AG nach Waldshut (D) zu fahren. Er ist betrunken, hat etwa eine Promille intus und baut prompt einen Crash: Kurz vor 23 Uhr brettert er in Bad Säckingen (D) erst über eine Verkehrsinsel, dann in den Kinderspielplatz der örtlichen McDonalds-Filiale (BLICK berichtete).
Ein Senior bricht sich die Schulter, Vito S. verletzt sich am Kopf. Die deutsche Justiz möchte den Suff-Fahrer zur Rechenschaft ziehen – die Schweiz liefert aber keine Staatsbürger nach Deutschland aus. So leicht wird sich Vito S. dem Verfahren aber nicht entziehen können: Er ist nämlich italienischer Staatsangehöriger, wie der «Südkurier» nun berichtet.
Prozess in der Schweiz wäre härter
Damit steht er nicht unter dem Schutz der Schweiz. Heisst: Sollte der Italiener mit Wohnsitz im Aargau nicht am Gerichtsverfahren teilnehmen wollen, dürfte ihn die Schweiz nach Deutschland ausliefern.
Statt der Auslieferung könnten die deutschen Behörden auch einen Prozess in der Schweiz beantragen. Das wiederum wäre ein Nachteil für Vito S. – denn die Schweizer Justiz spricht für Verkehrsdelikte höhere Strafen aus als deutsche Gerichte.
Vito S. drohen bis zu fünf Jahre Haft
Ob es überhaupt zu einem Prozess kommt, ist noch nicht sicher. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Waldshut wäre auch ein sogenanntes Strafbefehlsverfahren denkbar. In diesem Fall gäbe es keine Verhandlung, sondern einen schriftlichen Strafbefehl. Akzeptiert der Beschuldigte ihn, ist das Verfahren abgeschlossen. Wenn nicht, kommt es zum Prozess.
So oder so drohen dem McDonalds-Crasher bis zu fünf Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Strassenverkehrsgefährdung. Er könnte aber auch mit einer Geldstrafe davonkommen. Rechtsexperten gehen gemäss der Zeitung davon aus, dass Vito S. höchstens eine Haft auf Bewährung kassiert. (hah)
* Name bekannt