Der Ständerat diskutierte am Montag über das Schwarzarbeitsgesetz, gegen den Willen von SVP und FDP. Ihr Nichteintretensantrag wurde mit 27 zu 16 Stimmen abgelehnt.
Peter Föhn (SVP/SZ) kritisierte, dass die Vorlage für Unternehmen viel zusätzlichen Aufwand bringe und widersprach damit der Auffassung der Kommissionsmehrheit. Man müsse sich fragen, ob die Änderungen wirklich helfen würden, sagte auch Thomas Hefti (FDP/GL). «Der Berg hat eine Maus geboren.»
Christian Levrat (SP/FR) hielt dagegen, dass es sich um eine stattliche Maus handle. Auf die beantragten Verbesserungen solle nicht verzichtet werden. Schwarzarbeit dürfe nicht bagatellisiert werden. Unter ihr litten ehrliche Unternehmen und die betroffenen Angestellten, aber auch die Sozialwerke.
Roberto Zanetti (SP/SO) erinnerte an Medienberichte über den «Putzfrauentrick»: Ein Schlaumeier habe sich von mehreren Firmen je einen Lohn unter der Einkommensgrenze für das vereinfachte AHV-Abrechnungsverfahren auszahlen lassen, um Steuern zu sparen. «Dieses Loch im Eimer wollen der Bundesrat und die Mehrheit stopfen. Das ist unsere verdammte Pflicht.»
Vereinzelte Razzien zeigten kurzfristig gewisse Wirkung, doppelte Beat Vonlanthen (CVP/FR) nach. Damit Massnahmen aber wirkten, brauche es griffigere Sanktionsmöglichkeiten, die für fehlbare Unternehmen schmerzhaft seien. Olivier Français (FDP/VD) sprach sich für die Bürokratie aus. Sie bringe im vorliegenden Fall Geld ein.
Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann bat ebenfalls um Eintreten. Etwa 7 Prozent des Schweizer Bruttoinlandproduktes, also rund 50 Milliarden Franken, seien «schwarz gestrichen», sagte er. «Es muss etwas geschehen.»
Umstritten war das vereinfachte Verfahren für die Abrechnung der AHV-Beiträge. Der Bundesrat wollte dieses Verfahren nur für Privathaushalte ermöglichen und damit verhindern, dass es zur Steuerersparnis missbraucht wird.
Der Ständerat folgte dann aber dem einstimmigen Antrag seiner Wirtschaftskommission (WAK) und entschied nach der ausführlichen Eintretensdebatte oppositionslos, dass das vereinfachte Verfahren neben den Privathaushalten auch Kleinstbetrieben und Vereinen offenstehen solle.
Ausschliessen will der Ständerat das vereinfachte Verfahren für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie für im eigenen Betrieb mitarbeitende Ehegatten und Kinder. Schneider-Ammann erklärte sich mit dem Antrag der WAK einverstanden. Über diese von der Kommission eingebrachte Ergänzung hat nun noch der Nationalrat zu befinden, der beim geltenden Recht bleiben wollte.
In einem anderen Punkt folgte der Ständerat hingegen dem Bundesrat. Anders als der Nationalrat will er, dass die Kontrollorgane die zuständigen Stellen auch bei mutmasslichen Verstössen gegen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge informieren können.
Umstritten war, ob der Bund bei Kantonen, die sich zu wenig gegen Schwarzarbeit engagieren, verstärkt intervenieren sollte. Die Mehrheit lehnte dies ab mit der Begründung, dass solche Leistungsverträge bereits möglich seien. Eine neue Gesetzesgrundlage sei nicht nötig. Schon der Nationalrat hatte so entschieden.
SP und CVP hätten wie der Bundesrat Regelungen für qualitative, quantitative und strategische Vorgaben an die mit dem Vollzug betrauten Kantone ins Gesetz schreiben wollen. Schliesslich trage der Bund ja 50 Prozent der Kosten, sagte Levrat. Mit 24 zu 20 Stimmen folgte der Rat dann aber dem Nationalrat.
Dem Bundesrat folgte der Ständerat bezüglich Bussen für Verletzungen der Anmelde- und Aufzeichnungspflichten durch die Arbeitgeber. Die Kontrollorgane sollten damit ein handfestes Instrument erhalten, sagte WAK-Präsident Martin Schmid (FDP/GR). Eine Minderheit hätte wie der Nationalrat den Artikel streichen wollen, unterlag aber.
In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage mit 30 zu 11 Stimmen bei zwei Enthaltungen gut. Die Gesetzesänderungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gehen nun zurück an den Nationalrat.