Schüsse im Niederdorf
Es war eine Abrechnung unter Nazis

Sebastien Nussbaumer hat im Zürcher Niederdorf einen Mann niedergeschossen. Offenbar ein blutiger Streit zwischen Nazis, wie ein Kumpel Nussbaumers erzählt.
Publiziert: 09.05.2012 um 15:06 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 20:31 Uhr
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Klischee-Neonazi Sebastian N. trägt viele einschlägige Tattoos am Oberkörper.
Von Adrian Schulthess

Über seine Ideologie lässt der Grenchner ­Sebastien Nussbaumer (24) keine Zweifel offen: Links auf der Brust trägt er ein Hakenkreuz-Tattoo. Rechts eine «schwarze Sonne», ein weiteres Nazi-Symbol. Dazwischen ein Hitler-Porträt.

Seit zwei Tagen sitzt der Neonazi in Hamburg in Haft. Nussbaumer floh nach Deutschland, nachdem er in der Nacht auf Samstag im Zürcher Niederdorf einen Aargauer (26) niedergeschossen hatte (Blick.ch berichtete).

Offenbar eine Bluttat im Rechtsextremen-Milieu. «Es ging um eine Abrechnung mit Blood and Honour», sagt ein Bekannter Nussbaumers. Bei der Schweizer Zelle des Neonazi-Netzwerks soll Nussbaumer vor rund zwei Jahren ausgestiegen sein.

Per SMS an seinen Bekannten prahlte Nussbaumer rund 20 Minuten nach der Tat: «Der andere hat es verdient!»

Die Zürcher Staatsanwältin Claudia Kasper wollte dazu nicht Stellung nehmen. «Zu ­einem möglichen Motiv kann ich frühestens etwas sagen, wenn ich mit dem Tatverdächtigen gesprochen habe», sagte sie gestern. «Bis er in die Schweiz ausgeliefert wird, dauert es sicher noch ein paar Wochen.»

Bis kurz vor der Verhaftung im Hamburger Bahnhof Harburg will der Bekannte Kontakt mit Nussbaumer gehabt haben. «Er wollte in den Hamburger Vorort Buchholz, um bei einem Kollegen unterzutauchen. Ich versuchte ihm klarzumachen, wie ausweglos seine Situation ist, dass ihm in der Schweiz jetzt die Verwahrung droht. Zuletzt verstand er es.»

Kurz nach drei Uhr kam der ICE 992 am Montagmorgen im Bahnhof Harburg an. Die Bundespolizeiinspek­tion nahm Nussbaumer fest. Er leistete keinen Widerstand.

Ausgerechnet die Deutschen schaffen es, den Neonazi zu verknacken. Genau daran haben sich die Schweizer Richter die Zähne ausgebissen.

«Wir haben die rechtliche Lage lang analysiert, als wir erfuhren, dass er gegen seine Auflagen verstiess», sagt der Solothurner Oberrichter Hans-Peter Marti. «Wir sahen keine Möglichkeit. Wäre das Verfahren nach neuem Recht geführt worden, hätte ihn das Vollzugsamt wieder in Sicherheitshaft nehmen können. Diese Lücke ist geschlossen worden.»

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