Wegen Sara I.* (31) geht die kleine Laura** wortwörtlich durch die Hölle. Monatelang wird das damals vierjährige Mädchen von seinem Mami missbraucht. I. verkehrt im St. Galler Rotlichtmilieu. Und auch privat lebt sie einen irren Fetisch aus: Sie versklavt sich und ihr Kind, um sich dem Deutschen F. H.* (53) anzudienen!
Basis dieser kranken Beziehung bildet eine «Seelenurkunde». Darin hält Sara I. fest: «Ich übergebe ihm meinen Körper, Geist und Seele und bekenne mich fortan als sein Objekt und Eigentum. Ebenso vertraue ich ihm die Erziehung meiner geliebten Tochter Laura an.»
Der «Herr» konnte den Missbrauch via Chat mitverfolgen
In der Folge beginnt I., Laura als Sexsklavin für ihren «Herrn» zu erziehen: Sie massiert das Mädchen zwischen den Beinen, lässt sich immer wieder auch selbst von diesem befriedigen. Über Chats hält die ausgebildete Kindererzieherin (!) F. H. auf dem Laufenden. Er erhält laut Anklage der Staatsanwaltschaft regelmässig Bildmaterial vom fortschreitenden, heftigen Missbrauch.
Weil H. nicht auffliegen will, weist er seine Sklavin an, Laura nur noch «Ferkel» zu nennen. «Ihre sexuelle Ausbildung hat absolute Priorität», fügt er in einer Nachricht an.
Laura wuchs in einer vollkommen sexualisierten Umgebung auf
Im Rahmen ihrer Sklavenerziehung lässt die Horror-Mutter die Vierjährige auch mit Dildos hantieren. Immer wieder hält sie in den Chatprotokollen fest, dass Laura wegen des Missbrauchs über Schmerzen klage. Die Peiniger scheint das nicht zu beeindrucken: F. H. schickt seinerseits intime Bilder – um Laura an seinen Penis «zu gewöhnen».
Zu einem geplanten Besuch von H., «Herrentage» genannt, kommt es schliesslich nicht mehr – weil die Ehefrau des Deutschen explizite Fotos entdeckt und die Behörden einschaltet.
Nun müssen sich Sara I. und ihr «Herr» Mitte März vor dem Kreisgericht St. Gallen verantworten. Sie ist bereits im vorzeitigen Strafvollzug, ihr drohen 3,5 Jahre Haft. Noch immer auf freiem Fuss ist dagegen F. H., ihm drohen fünf Jahre. Als BLICK ihn daheim besucht, öffnet ein Bub die Tür! Er holt F. H., der sagt bestimmt: «Sprechen Sie mit meinem Anwalt!»
Mutter geständig – F. H. beteuert Unschuld
Sein Mandant sei laut Gutachten nicht pädophil, erklärt der Verteidiger: «Er war bei den sexuellen Handlungen nicht dabei und hat Frau I. auch nicht dazu angestiftet.» H. habe sich zwar moralisch nicht korrekt verhalten, der Missbrauch sei ihm aber nicht vorzuwerfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Laura befindet sich inzwischen in der Obhut von Pflegeeltern.
* Namen der Redaktion bekannt
** Name geändert