Die kalte Jahreszeit macht es einem nicht einfach: Es ist kalt, wird viel zu früh dunkel und morgens kann man nur hoffen, dass man es pünktlich und ohne auszurutschen, ins Büro schafft.
Denn wie aktuelle Zahlen der Suva belegen, stürzen im Winter bei Schnee und Glatteis jährlich über 10'000 Personen auf Schnee oder Eis. Und: Wer an Arbeitstagen zwischen 6 Uhr und 8 Uhr zu Fuss unterwegs ist, läuft am meisten Gefahr, auf Schnee oder Eis einen Sturzunfall zu erleiden.
Wer zahlt, falls ich ausrutsche?
Um zu verhindern, dass man ausrutscht, empfiehlt die Suva vor dem Verlassen der Wohnung die Wetterlage zu prüfen und sich für passendes Schuhwerk zu entscheiden. Ebenso sollte man genügend Zeit für den Arbeitsweg einplanen und vor allem bei Treppen sehr vorsichtig sein. Wer hetzt, riskiert unter Umständen eine Verletzung.
Falls es einen trotzdem erwischt und man sich bei einem Sturz verletzt, werden die Kosten meist vom Arbeitgeber übernommen: Dieser ist verpflichtet, für seine Mitarbeiter eine Unfallversicherung abzuschliessen. Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt in der Regel die Kosten, wenn dir etwas auf dem Arbeitsweg zustösst. So ist jeder, der mehr als acht Stunden wöchentlich bei demselben Arbeitgeber angestellt ist, von diesem für Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert.
«Kältefrei» vor allem für Leute auf dem Bau
Doch nicht nur Stürze gehören zur Winterzeit, sondern auch verspätete Züge und Busse. Ist es also in Ordnung, im Winter ein wenig zu spät zu kommen? Jein. Kommt der Arbeitnehmer zu spät, weil auf der schneebedeckten Strasse kein Durchkommen mehr war, muss die Arbeitgeberin keine Verantwortung dafür übernehmen. Sie kann verlangen, dass der Arbeitnehmer die Arbeit nachholt. In der Praxis gilt aber oft eine gewisse Toleranz. Die meisten Chefs zeigen bei hoch winterlichem Wetter Verständnis.
Gar nicht zur Arbeit erscheinen darf man, wenn diese zu gefährlich wird: Auf dem Bau oder an Verkaufsständen bergen etwa rutschige Gerüste das Risiko von Unfällen. Hinzu kommen die gesundheitlichen Schäden wie Frostbeulen oder Erfrierungen. Bei gefährlichen Witterungsbedingungen muss die Arbeit draussen eingestellt werden. Herrschen Temperaturen von -5 bis -18 Grad (kalter Bereich) darf maximal 90 Minuten ohne Unterbruch draussen gearbeitet werden. Danach ist eine Pause von 15 Minuten in einem Raum «mit behaglicher Temperatur» fällig, schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in einer Broschüre.
Bei Graden zwischen 10 und -5 Grad darf maximal 150 Minuten ohne Unterbruch draussen gearbeitet werden. Anschliessend ist eine Pause von zehn Minuten zu gewährleisten.