Schlampereien bei Ermittlungen
Wird der Fall Ignaz W. zum Urner Justiz-Skandal?

Der Prozess um den Cabaret-Betreiber Ignaz W.* und seinen angeblichen Mordauftrag wird immer mehr zu einem Urner Justizskandal. Das Bundesgericht hatte das erste Urteil gerügt, und nun kommt die Staatsanwaltschaft im Revisionsprozess massiv unter Druck.
Publiziert: 24.10.2015 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 22:48 Uhr
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Wollen Freispruch: Ignaz W. (r.) und sein Verteidiger.
Foto: Niklaus Waechter
Von Joël Widmer

Gemäss Recherchen der «Rundschau» von SRF soll der Oberstaatsanwalt den Aufenthaltsort des wichtigen Belastungszeugen entweder bewusst verschwiegen haben – oder in der Behörde wusste die eine Hand nicht, was die andere tat. Die Staatsanwaltschaft hätte wegen eines Rechtshilfegesuchs im Sommer 2013 eigentlich wissen müssen, dass sich der Zeuge Johannes P.* in Frankreich befunden hatte.

P. hatte 2010 ausgesagt, W. habe auf ihn geschossen. Dieser gab aber später zu Protokoll, P. habe ihm gegenüber die Aus­sage zurückgezogen. Das Gericht konnte den Zeugen P. nicht befragen, weil man laut Staatsanwaltschaft seinen Aufenthaltsort nicht kannte. Mittlerweile ist P. verstorben.

Oberstaatsanwalt Thomas Imholz will in seinem Plädoyer am Montag zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Kann er sie nicht entkräften, ist der Urner Justizskandal perfekt.

Nun dämmert es sogar zuständigen Urner Behörden, dass die Urner Justiz ein Problem hat. Obergerichtspräsident Rolf Dittli, gleichzeitig Chef der Aufsichtskommission über die Staatsanwaltschaft, zieht eine Untersuchung gegen die Staatsanwaltschaft in Betracht: «Die Aufsichtskommission wird den von der Verteidigung erhobenen Vorwürfen nachgehen, wenn sich diese erhärten und soweit dies in der Kompetenz der Aufsichtskommission liegt.» Richter Dittli will aber das Plädoyer des Staatsanwalts abwarten.

Sogar Uris Justizdirektorin Heidi Zgraggen (CVP) lässt sich inzwischen verlauten und sagt, man werde die Gewaltenteilung wahren. Sie geht bezüglich der Vorwürfe an den Staatsanwalt davon aus, «dass die Gerichte im Verlaufe des Prozesses die Sachlage klären».

Regierungsrätin Zgraggen will nun prüfen, ob es bei der Organisation der Justiz gesetzliche Anpassungen braucht: «Die Justizdirektion wird eine Beurteilung, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegt, vornehmen und dem Regierungsrat vorlegen.»

* Namen der Redaktion bekannt.

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