Heute frühmorgens sind in den Kantonen Zürich, Thurgau und Wallis koordiniert und gleichzeitig 15 mutmassliche Mitglieder der Mafia-Organisation 'Ndrangheta festgenommen worden. Sie sitzen in Auslieferungshaft und werden gerade befragt.
Dies teilt das Bundesamt für Justiz (BJ) mit, welches die Festnahmen angeordnet hat. Die italienischen Behörden werfen den Verhafteten vor, Mitglieder einer kriminellen Organisation zu sein. Sie sollen an Treffen mitgewirkt, an Riten teilgenommen und sich unter die hierarchischen Strukturen und den bedingungslosen Gehorsam untergeordnet haben.
Italien hatte zwischen Februar 2015 und Januar dieses Jahres Auslieferungsgesuche gestellt. Zwei Personen wurden im Kanton Wallis verhaftet. Sie sollen einer kalabresischen Zelle der 'Ndrangheta angehören und wurden in Italien bereits zu Freiheitsstrafen von neun und sechs Jahren verurteilt.
Die meisten wohnen im Thurgau
Eine Person wurde im Kanton Zürich festgenommen, 12 im Thurgau. Diese 13 sollen gemäss BJ der Frauenfelder Zelle der kalabresischen 'Ndrangheta angehören, gegen welche seit Jahren ermittelt wird.
Vermutet wurde eine lokale 'Ndrangheta-Zelle in Frauenfeld TG schon lange. Bekannt wurde sie im August 2014, als die kalabresische Polizei in der süditalienischen Provinz zwei mutmassliche italienische Mafiosi mit Wohnsitz im Kanton Thurgau verhaftete und freimütig über Ermittlungen in der Schweiz informierte.
BLICK berichtete über die Ermittlungen, bei denen der Boccia-Club im Landgasthof Schäfli in Wängi TG mit einer versteckten Kamera überwacht worden war. Der Boccia-Club wurde von den Herren gemietet, um ihre Treffen abzuhalten. Es ging um Ehre, Respekt, Tradition und Geschäfte. «Drogen verkaufen, Kokain, Heroin, alles», sagt der Boss Antonio N., der Kopf der Thurgauer Zelle.
Seit 40 Jahren im Thurgau
Die Thurgauer Zelle soll seit rund 40 Jahren bestehen und ein Ableger einer Verbrecherorganisation aus Fabrizia in der kalabrischen Region Vibo Valentia sein. Ihre Mitglieder sollen in den 1970er-Jahren in den Kanton Thurgau eingewandert und gemäss der italienischen Polizei hauptsächlich im Rauschgifthandel tätig sein.
Das BJ gelangte zum Schluss, dass der in den Auslieferungsgesuchen dargelegte Sachverhalt auf den ersten Blick auch in der Schweiz gemäss strafbar ist und die beidseitige Strafbarkeit als Voraussetzung für eine Auslieferung erfüllt ist.
Auch zwei Schweizer festgenommen
Neben den festgenommenen Personen werden zwei weitere verdächtige Personen zu einer Einvernahme vorgeladen. Da diese Personen eingebürgert worden sind, konnten sie nicht in Auslieferungshaft genommen werden. Als Schweizer Bürger können sie nicht ohne ihre Zustimmung an Italien ausgeliefert werden.
Noch heute will das BJ darüber informieren, ob sie sich der Auslieferung widersetzen. In diesem Fall entscheidet das BJ über die Auslieferung. Der Entscheid könnte beim Bundesstrafgericht angefochten und in besonderen Fällen an das Bundesgericht weitergezogen werde. (SDA/bih/kmm)
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