Schlägerei in der Pöschwies
Fussballmatch im Knast artet zur Messerstecherei aus

Nach einem Streit auf dem Rasen lieferten sich vier Gefängnisinsassen eine blutige Auseinandersetzung. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchter Tötung erhoben.
Publiziert: 14.03.2021 um 00:46 Uhr
|
Aktualisiert: 20.04.2021 um 15:23 Uhr
1/7
Eingang zur Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf ZH.
Reza Rafi

Begonnen hatte der Streit während eines Fussballspiels am 17. Mai 2020. Zwei Insassen der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf ZH geraten aneinander. Es wird laut, schliesslich verpasst der eine, ein 32-jähriger Guineer, seinem Gegner einen «Schwedenkuss».

Der zu Boden Gefallene holt nach dem Match zwei Kollegen zu Hilfe. Die drei Schweizer Staatsbürger stehen vor die Zelle des Guineers. Es kommt zu einem Wortgefecht («du dreckiger Neger, was lächelst du?»). Die Sache eskaliert, in der Zelle des Afrikaners prügeln sie auf ihn ein, sogar mit einem Holzstuhl. Als sich das Trio entfernt, stürmt der 32-Jährige aus seiner Zelle und sticht dem einen Widersacher ein metallenes Speisemesser mit neun Zentimeter langer Klinge mit Wellenschliff in den Nacken. Der fällt stark blutend auf den Boden.

Vorsätzliche Tötung und Raufhandel

Nur durch Zufall fordert der Zusammenstoss keine Todesopfer; es bleibt bei der Stichverletzung neben der Halsschlagader. Alle vier Streithähne weisen blaue Flecken, Schürfungen und Sehnenrisse auf. Tags darauf wird die Polizei informiert; gegen alle Involvierten wird eine Untersuchung eröffnet.

Jetzt hat die Zürcher Staatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmasslichen Messerstecher erhoben. Sie wirft ihm versuchte vorsätzliche Tötung und Raufhandel vor. Gefordert werden acht Jahre Freiheitsstrafe und ein Landesverweis von zwölf Jahren.

Die Anklageschrift vom 18. November liegt SonntagsBlick vor, auf sie stützt sich die Schilderung der Szene ab. Der Beginn der Gerichtsverhandlung ist auf Juli angesetzt.

Die drei Schweizer haben ihre Handlungen zum Teil gestanden; die beiden, die zum Stuhl gegriffen haben sollen, streiten dies ab. Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?