Der Kantonsratsbeschluss vom 7. November 2022 wird aufgehoben, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Der Beschluss betraf die Umsetzung der vom Schaffhauser Stimmvolk angenommenen Transparenzinitiative im Jahr 2020. Die Initiative stellt relativ strenge Anforderungen an die Parteien- und Kampagnenfinanzierung.
Die von einer bürgerlichen Mehrheit im Kantonsrat gewählte Vorgehensweise zur Abschwächung der Initiative verletzte das in der Bundesverfassung verankerte Recht der Stimmberechtigten auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe, urteilte nun das höchste Gericht.
Der Kantonsrat muss sich deshalb nun erneut mit der Sache beschäftigen und dabei die Vorgaben des Bundesgerichts berücksichtigen. (SDA)