«Kratzer auf dem Unterboden»
Schaffhauser Polizei stoppt zu tiefgelegten BMW

Bei einer Verkehrskontrolle in Neuhausen am Rheinfall fiel ein extrem tiefergelegtes Auto auf. Die technische Überprüfung ergab massive Beschädigungen am Unterboden und eine gefährlich geringe Bodenfreiheit von nur 45 Millimetern.
Publiziert: 29.01.2025 um 08:41 Uhr
|
Aktualisiert: 29.01.2025 um 09:11 Uhr
1/4
Der BMW fiel der Polizei bei einer Kontrolle auf.
Foto: Schaffhauser Polizei

Auf einen Blick

  • Polizei kontrolliert Auto in Neuhausen und stellt es still
  • Fahrzeug hatte unerlaubte Änderungen und war nicht betriebssicher
  • Abstand zwischen Chassis und Strasse betrug nur 45 Millimeter
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
RMS_Portrait_AUTOR_519.JPG
Johannes HilligRedaktor News

Gegen 18 Uhr am Samstag zog die Schaffhauser Polizei bei einer Kontrolle in Neuhausen am Rheinfall einen blauen BMW aus dem Verkehr. Im Rahmen dieser Kontrolle fiel ein abgeändertes und äussert tiefliegendes Auto auf. Während der Kontrolle vor Ort wurde festgestellt, dass an diesem Auto diverse prüfpflichtige Bauteile verändert, dies jedoch nicht im Fahrzeugausweis eingetragen worden waren. Für eine umfängliche technische Kontrolle wurde das Fahrzeug in der Folge auf der Prüfgrube der Schaffhauser Polizei im Schwerverkehrskontrollzentrum in der Stadt Schaffhausen begutachtet.

Beim Blick unter das Fahrzeug wurden deutliche Kratzspuren am Unterboden ersichtlich, wie die Schaffhauser Polizei schreibt. Das Chassis, die Auspuffanlage und die Motorenabdeckung wiesen deutliche Beschädigungen vom Kontakt mit der Strasse auf. Das Gewindefahrwerk war derart tief eingestellt worden, dass der Abstand vom Chassis zur Strasse lediglich 45 Millimeter betrug. Da die Betriebssicherheit in diesem Falle nicht mehr gegeben war, wurde das Auto stillgelegt und ausser Verkehr gesetzt.

Auf Kosten des Lenkers abgeschleppt

Damit das stillgelegte Fahrzeug wieder in Verkehr gebracht werden darf, muss es in einen vorschriftsgemässen und betriebssicheren Zustand zurückgebaut und dann beim Strassenverkehrsamt des Kantons Schaffhausen vorgeführt werden.

Der 19-jährige Lenker wurde bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen zur Anzeige gebracht. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Das Fahrzeug wurde auf dem Areal der Schaffhauser Polizei abgestellt und musste von dort, auf Kosten des jungen Lenkers,
abgeschleppt werden.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?