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Schaffhauser Kantonsrat weitet Prämienverbilligungen nicht aus

Im Kanton Schaffhausen werden im kommenden Jahr nicht mehr Prämienverbilligungen ausbezahlt als bisher: Der Kantonsrat hat die Berechnungsgrundlage so angepasst, dass keine Mehrkosten für Kanton und Gemeinden entstehen.
Publiziert: 04.12.2023 um 13:40 Uhr
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Aktualisiert: 04.12.2023 um 13:41 Uhr
Im Kanton Schaffhausen wird der Kreis von Berechtigten, die Prämienverbilligungen erhlaten, nicht ausgeweitet. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Mit 38 Ja- zu 20 Neinstimmen genehmigte der Kantonsrat am Montag die Änderung eines entsprechenden Dekrets. Bei der Berechnung für die individuelle Prämienverbilligung werden die erlaubten Grundabzüge vom Einkommen reduziert. Damit schränkte der Kantonsrat den Kreis der Personen ein, der Anrecht auf Verbilligung hat.

Diese Anpassung war für den Regierungsrat angezeigt, weil auf der anderen Seite mit der Revision des kantonalen Steuergesetzes höhere Versicherungsabzüge erlaubt werden.

Ohne Reduktion der Grundabzüge müssten die Gemeinden deshalb massive Zusatzkosten tragen, kritisierte unter anderem die SVP. Es drohten Steuerfusserhöhungen. Die FDP wies darauf hin, dass niemand etwas verliere. Mit der Anpassung werde vielmehr verhindert, dass jemand über Steuerabzüge und Prämienverbilligung doppelt profitiere.

Kritik gab es hingegen erwartungsgemäss von linker Ratsseite. Von einem unüberlegten Schnellschuss, der aber gezielt den unteren Mittelstand treffe, sprach die SP. Die Grünen wiesen auf die unter steigenden Kosten stöhnenden Haushalte hin. Deren Kaufkraft liesse sich bei unverändert gehaltenen Grundabzügen erhöhen.

Eine Mehrheit stellte sich am Ende der Debatte aber hinter den Antrag der Regierung. Haushalte mit Kindern können statt 16'000 Franken nun noch 9000 Franken vom Einkommen abziehen, die übrigen Haushalte neu 4500 Franken statt 8000 Franken.

(SDA)

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