Zum wiederholten Male hat die Schaffhauser Polizei am Dienstag einen Reisecar aufgrund technischer Mängel stillgelegt. Am Donnerstag befassten sich die Beamten dann auch noch mit dem Chauffeur eines LKW, der massiv gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung verstiess. Der Grieche musste von den Polizisten zu einer ordentlichen Ruhepause geradezu gezwungen werden.
Am Dienstagnachmittag wurde der griechische Reisebus mit 32 Reisenden im Schwerverkehrskontrollzentrum (SVKZ) in der Stadt Schaffhausen einer Kontrolle unterzogen. Dabei konnten diverse Durchrostungen am Fahrgestell sowie eine
massiv ausgeschlagene Aufhängung der Vorderachse festgestellt werden. Aufgrund der ausgeschlagenen Kugelköpfe an der Vorderachse, hätte die Lenkung jederzeit versagen können, woraus konkrete Unfallgefahr bestand. Der Reisebus wurde an Ort und Stelle stillgelegt. Die indische Reisegruppe konnte ihre Weiterreise mit einem Ersatzfahrzeug fortsetzen.
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48 Verstösse in weniger als einem Monat
Am Donnerstagmorgen kam bei einer weiteren Kontrolle beim Chauffeur eines Anhängerzuges der Verdacht auf, dass dieser eine fremde Fahrerkarte benutzt haben könnte. Bei der Durchsuchung konnte diese dann auch zwischen Fusssohle und Socke des Chauffeurs entdeckt werden.
Die Beamten notierten mehrere, teils massive Verstösse in der Kontrollperiode. Mit der Benützung der fremden Fahrerkarte wurden ordentliche Lenk- und Ruhezeiten vorgetäuscht. In der längsten Zeitspanne war der Chauffeur 59 Stunden und 58 Minuten unterwegs. In dieser Zeit hatte seine längste Pause nur 3 Stunden und 01 Minuten gedauert, wobei er insgesamt 40 Stunden und 34 Minuten hinter dem Lenkrad gesessen hatte. Der besagte Chauffeur generierte in den 28 kontrollierten Tagen 48 Verstösse in der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV1).
Der griechische Chauffeur des Reisebusses sowie der serbische Chauffeur des Anhängerzuges wurden zuhanden der Staatsanwaltschaft Schaffhausen, Abteilung Verkehr, zur Anzeige gebracht und mussten jeweils Depositen von mehreren Tausend Franken zur Deckung ihrer Strafverfahren hinterlegen. Der stillgelegte Reisecar muss vor Weiterfahrt in betriebssicheren Zustand versetzt werden. Der Chauffeur des LKW musste vor Weiterfahrt eine ordentliche Ruhezeit einlegen. Die ihm nicht zustehende Fahrerkarte wurde eingezogen. (nad)