Die Schaffhauser Polizei warnt vor betrügerischen E-Mails, die derzeit im Umlauf sind. So wurde einem Mann mit Haftstrafe gedroht, sollte er nicht innerhalb von 72 Stunden auf eine vom Bundesamt für Polizei stammende E-Mail reagieren. Angeblich würden gegen den Mann mehrere Verfahren laufen wegen Kinderpornografie, Cyberpornografie und sexueller Handlungen.
Dafür könnte er zehn Jahre ins Gefängnis kommen. Ausserdem droht eine Geldstrafe von bis zu 75'000 Franken. Sollte er nicht auf die Mail reagieren, würde er verhaftet werden.
Vertrauen des Mannes gewinnen
Der Mann erkannte den Betrug rechtzeitig und meldete den Vorfall der Schaffhauser Polizei. Er reagierte nicht auf die E-Mail. Aufgrund der Absender-Adresse oder auch, weil der Mann nicht mit seinem Namen abgeschrieben wurde, ist klar, dass der unbekannte Verfasser mit dieser E-Mail versuchen wollte, das Vertrauen des Mannes zu gewinnen und ihn im Anschluss höchstwahrscheinlich zu betrügen.
Die Schaffhauser Polizei rät bei E-Mails mit unbekanntem Absender zu äusserster Vorsicht. Man sollte auch nicht aus Neugierde versuchsweise auf solche E-Mails antworten oder auf Links in der E-Mail klicken. Die Täter sind psychologisch geschult. Es besteht die Gefahr, dass man sich in eine Betrugsmasche einspannen lässt.