Schädigung der Tochter soll geprüft werden
Urteil für mutmassliche Quäl-Eltern aus Horgen verschoben

Das Bezirksgericht Horgen hat die Urteilseröffnung gegen mutmassliche Quäl-Eltern am Montag kurzfristig verschoben. Der Grund dafür ist, dass das Gericht vor einem Entscheid noch ein Gutachten über das Opfer einholen will.
Publiziert: 23.01.2024 um 09:20 Uhr
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Aktualisiert: 23.01.2024 um 10:01 Uhr
Das Bezirksgericht Horgen hat noch kein Urteil im Fall der mutmasslichen Quäl-Eltern gefällt. Es braucht zuerst ein Gutachten über das Opfer. (Archivbild)
Foto: WALTER BIERI

Die mutmasslichen Quäl-Eltern, die sich derzeit vor dem Bezirksgericht Horgen verantworten müssen, sollen vier Jahre ins Gefängnis. Am Dienstag war eigentlich geplant, den Beschuldigten das Urteil zu eröffnen. Dies wurde nun aber verschoben. Mit der aktuellen medizinischen Aktenlage lasse sich nicht ausreichend beurteilen, wie stark die geistige Gesundheit der Tochter geschädigt worden sei, teilte das Gericht mit. 

Das Bezirksgericht Horgen will deshalb ein Gutachten einholen, in dem eine allfällige Schädigung geklärt werden solle. Dabei solle auch untersucht werden, ob die angeklagten Misshandlungen der Grund dafür seien. Erst wenn das Gutachten vorliege, könne das Gericht erneut zur Urteilsberatung schreiten.

Tochter mutmasslich schwer misshandelt

Die 44-jährige Mutter und der 45-jährige Vater der heute volljährigen Tochter sind beide wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft fordert für beide eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Sie sollen ihre Tochter ab einem Alter von fünf Jahren bis über die Volljährigkeit hinaus regelmässig misshandelt haben. Die Studentin sagte vor einer Woche beim Prozess aus, dass sie sich an keine Zeit ohne Gewalt erinnern könne.

Regelmässig sei sie gewürgt, geschlagen oder getreten worden. Wiederholt sollen die Eltern ihre Tochter auch mit Klebeband gefesselt und sie in den Keller gesperrt haben.

Eltern seien «überfordert» gewesen

Beim Prozess hatten die Eltern die Misshandlungen zum Teil zugegeben. Sie seien mit der rebellischen Tochter überfordert gewesen. Diese habe aber «alles viel zu schlimm in Erinnerung». Der Anwalt des Vaters findet eine Geldstrafe wegen Körperverletzung angemessen. Die Anwältin der Mutter fordert einen vollen Freispruch.

Die Schwester des Opfers steht überraschenderweise auf der Seite der Eltern. Sie beteuerte in der Befragung, dass ihre Schwester sich die meisten gewaltsamen Übergriffe nur ausgedacht habe. Der Vater habe sie zwar mal geschlagen, ein Opfer sei sie aber nicht. «Sie hat schon immer gerne Geschichten erzählt», sagte sie beim Prozess. (SDA)

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