Die Urversammlung nahm die Vorlage mit 71 zu 29 Stimmen an, wie am Donnerstagabend bekannt wurde. Gemeindepräsident Beat Jost war sehr froh über das «klare Resultat», wie er nach der Abstimmung sagte. Die Vorlage hatte vergangene Woche für grosse Schlagzeilen gesorgt.
Einzelpersonen erhalten bei einem Zuzug 25'000 Franken, Paare 50'000 Franken. Für jedes Kind würde die Gemeinde zusätzlich 10'000 Franken aufwerfen. So bekäme eine vierköpfige Familie 70'000 Franken. Allerdings gibt es die Geldbeträge nur unter gewissen Voraussetzungen. Die Empfänger müssen sich dafür in Albinen als Erstwohnsitz niederlassen und unter 45 Jahre alt sein.
Zudem müssen sie ein bewilligungsreifes Bauprojekt oder einen Kaufvertrag über eine Mindestinvestitionssumme von 200'000 Franken vorweisen. Zudem gilt während zehn Jahren nach Baubeginn oder Wohnungskauf eine Rückzahlungsverpflichtung im Falle eines Wegzugs. Ausländer müssen im Besitz der schweizerischen Niederlassungsbewilligung C sein.
Harter Kampf gegen Abwanderung
Diese aktive Wohnbauförderung war von einer Gruppe von jungen Einwohner im August eingereicht worden. Sie wollten damit der Abwanderung in ihrem Dorf etwas Zählbares entgegen setzen. Ihre Initiative wurde von 94 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet - der Hälfte der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner im 240-Seelen-Dorf.
Das Bergdorf Albinen musste bereits die Dorfschule wegen des fehlenden Nachwuchses und der Abwanderung in der Gemeinde schliessen. Heute gehen die wenigen Schulkinder mit dem Bus nach Leukerbad und Leuk zum Unterricht.
Die Gemeinde erhofft sich, dass sich mit der Annahme in den nächsten Jahren fünf bis zehn junge Familien im Dorf ansiedeln werden. Im besten Fall könnte damit sogar die Schule wieder eröffnet werden. (SDA)