«Satanic Panic» in der Klinik
Chefärztin hat Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen

Die frühere Chefärztin der Thurgauer Klinik Clienia Littenheid wurde vom Verwaltungsgericht davon freigesprochen, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Das Bundesgericht sieht das anders und weist den Fall zurück ans Verwaltungsgericht.
Publiziert: 26.03.2025 um 12:19 Uhr
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Aktualisiert: 26.03.2025 um 12:43 Uhr
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2021 berichtete der Beobachter als Erster über die Missstände in der Klinik Clienia Littenheid.
Foto: Ursula Häne

Darum gehts

  • Skandal in psychiatrischer Klinik: Verschwörungstheorien als Behandlungsgrundlage über Jahre
  • Bundesgericht bestätigt Aufsichtspflicht der Chefärztin, Fall wird neu geprüft
  • Chefärztin wurde mit 10'000 Franken gebüsst, weitere 10'000 für Verfahrenskosten
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Andrea M. Haefely
Beobachter

Der Skandal war gross: Auf der Traumastation der psychiatrischen Klinik Clienia Littenheid waren über Jahre Verschwörungstheorien Grundlage von Behandlungen gewesen. Das brachte 2022 ein externes Gutachten nach verschiedenen Medienberichten an den Tag – als Erster hatte der Beobachter darüber berichtet.

Die Untersuchung zeigte auf, dass der Oberarzt besagter Station Anhänger der als «Satanic Panic» bekannten Verschwörungserzählungen war. Hunderte Krankenakten wiesen Hinweise auf Behandlungen mit dem Hintergrund von ritueller Gewalt und sogenannter Mind Control auf, beides Elemente von «Satanic Panic».

Sowohl der Oberarzt als auch die Chefärztin der Klinik waren bereits ein halbes Jahr vor dem Gutachten entlassen worden. Das zuständige Gesundheitsdepartement des Kantons Thurgau büsste die Chefärztin damals mit 10’000 Franken und erlegte ihr zudem die Verfahrenskosten von weiteren 10’000 Franken auf. Sie habe ihre Aufsichtspflicht «nicht pflichtgemäss ausgeübt». Die Chefärztin reichte beim Thurgauer Verwaltungsgericht Beschwerde ein und erhielt dort recht. 

Beobachter
Artikel aus dem «Beobachter»

Dieser Artikel wurde erstmals im «Beobachter» publiziert. Weitere spannende Artikel findest du unter www.beobachter.ch.

Beobachter

Dieser Artikel wurde erstmals im «Beobachter» publiziert. Weitere spannende Artikel findest du unter www.beobachter.ch.

Der Thurgauer Regierungsrat wiederum zog das Verfahren ans Bundesgericht in Lausanne weiter. Dort wurde entschieden, dass die Chefärztin grundsätzlich eine Aufsichtspflicht hatte und die Busse des Regierungsrats damit eine gesetzliche Grundlage hat. Das oberste Gericht weist deshalb das Thurgauer Verwaltungsgericht an, den Fall unter diesen Voraussetzungen neu zu prüfen. Das berichtet die Onlineplattform «Medinside».

Viel Leid durch Fehlbehandlungen

«Die Zustände in Littenheid haben bei den betroffenen Patienten und deren Angehörigen unendlich viel Unheil angerichtet. Ich bin sehr erleichtert, dass das Bundesgericht so entschieden hat», sagt Gabriella Hagger zum Beobachter. Sie ist Mutter einer von den Fehlbehandlungen betroffenen Patientin. Für ihren Mut, mit der Leidensgeschichte ihrer Familie an die Öffentlichkeit zu gehen, wurde sie 2022 für den Prix Courage des Beobachters nominiert. 

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