Einfach, funktional und sehr beliebt: Über 150 SAC-Hütten bieten Wanderern und Bergsteigern Schutz und Zuflucht. Doch nun braut sich über den Hütten ein Sturm zusammen. Der SAC hat sich bereits eingeschaltet. Selbst der Bundesrat äusserte sich zum Konflikt.
Der Hintergrund: 2013 hat der Bundesrat den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Gastrobranche für allgemeinverbindlich erklärt. Mindestlohn, Arbeitszeit, Sozialversicherungen: Selbst für kleine Hüttenbetriebe gelten nun dieselben Bestimmungen wie für das Bahnhofbuffet in Olten SO. Und das nicht nur auf dem Papier.
Die GAV-Kontrolleure steigen auch ins Hochgebirge!
Das macht vielen Hüttenwarten Bauchweh. Eine strikte Einhaltung der Ruhezeiten ist oft undenkbar. Manche Hüttenwarte können ihren Mitarbeitern zwar ein schönes Erlebnis, aber keinen Mindestlohn bieten. Pit Meyer vom SAC sagt: «Vielen Berghütten kann es schon wegen ihrer Ausgangslage einfach nicht gelingen, die strengen Anforderungen des GAV vollumfänglich zu erfüllen.»
Heinz Müller, oberster Hüttenwart der Schweiz und gerade vom Hüttendienst in der Lauteraarhütte zurückgekehrt, bestätigt: «Eine hundertprozentige GAV-Umsetzung würde viele Hütten vor grosse Probleme stellen oder sogar existenziell gefährden.»
Hinter den Kulissen versucht der SAC deshalb seit Frühling einen Kompromiss auszuhandeln. Konkret: Ruhezeiten sollen für Berghütten nur eingeschränkt gelten. Doch die zuständige Paritätische Kommission hat den Antrag noch nicht behandelt.
Inzwischen haben die Hüttenwarte aber einen lautstarken Mitstreiter gefunden. SVP-Mann Adrian Amstutz hat den GAV-Knatsch im Bundeshaus aufs Tapet gebracht. «Durch die Abgeschiedenheit, die Wetterabhängigkeit und viele andere spezielle Faktoren sind die Rahmenbedingungen bei Berghütten ganz anders als bei gewöhnlichen Gastrobetrieben. Wenn man hier stur nach Gewerkschaftssystem wirtschaften muss, ist dieses Geschäftsmodell nicht mehr tragfähig.»
Auch andere Insider geben der Gewerkschaft Unia die Schuld daran, dass das Ausnahmegesuch noch nicht bewilligt wurde. Zum SAC-Antrag will sich Unia-Mann Mauro Moretto nicht äussern. Doch dass der Gastgewerbe-GAV auch im Hochgebirge gilt, ist für ihn klar. «In Berghütten wird eine ganz gewöhnliche gastgewerbliche Leistung erbracht. Die Gäste zahlen anständige Preise. Da steht es auch den Arbeitnehmern zu, korrekt behandelt und beschäftigt zu werden.»