«Nach dem erfolgten Interview ging die Beschuldigte in die Verkaufsräumlichkeiten des Globus und behändigte Schmuckstücke und Kosmetikartikel», schreibt die Staatsanwältin in ihrer Anklage. Beute: zwei Ringe, zwei Armbänder, ein Parfum. Warenwert: 410 Franken.
Gestern gab sich die Verkäuferin vor dem Zürcher Bezirksgericht zerknirscht. «Eigentlich bin ich nicht so», nuschelte die Angeklagte. Dann brach sie in Tränen aus: «Ich weiss nicht, warum ich es getan habe. Es war wie ein Hilfeschrei!» Genau in dieser Zeit habe ihr Mann sie und ihr kleines Kind verlassen.
«Wie verlief das Bewerbungsgespräch?», fragte BLICK in einer Verhandlungspause. «Es war nichts entschieden. Doch ich spürte, dass es mit dem Job nichts wird. Und ich hätte weniger verdient als zuvor», so S. P.
Etwa ein Jahr später, im Juni 2015, steckte S. P. im Jelmoli und im Manor diverse Kleider und Parfums für insgesamt 700 Franken in ihre Tasche. «Das war aus Frust wegen der Anklage meines früheren Arbeitgebers, einem Herrenboutique-Besitzer. Er behauptete, dass ich Gelder veruntreut hätte», schluchzte die junge Frau. Dabei sei doch abgesprochen gewesen, dass ich das Geld für die vielen geleisteten Überstunden erhalten sollte.
Im Hauptanklagepunkt Veruntreuung wurde S. P. freigesprochen. Das Urteil: Die Verkäuferin kassierte eine bedingte Geldstrafe von 1350 Franken und 800 Franken Busse.
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