Rund Hundert Vergehen
Berner Insel-Gruppe meldete fehlerhafte Produkte nicht

Die Berner Insel-Gruppe wurde von Swissmedic gebüsst, weil sie in rund 100 Fällen die Meldepflicht verletzte. Die Spitäler meldeten fehlerhafte Medizinprodukte wie kardiologische Geräte nicht.
Publiziert: 07.05.2020 um 09:17 Uhr
In den Spitälern der Berner Inselgruppe wurden in rund Hundert Fällen fehlerhafte Geräte nicht gemeldet.
Foto: Keystone

Die Berner Insel-Gruppe hat zwischen Oktober 2016 und Dezember 2017 in rund 100 Fällen gegen eine Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde Swissmedic verstossen. Die Spitalgruppe hätte von Gesetzes wegen fehlerhafte Medizinprodukte melden müssen, was jedoch unterblieb.

Das geht aus einem Strafbescheid von Swissmedic hervor. Die Behörde bestätigte am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA entsprechende Berichte in den Tamedia-Zeitungen. Gemäss dem Bescheid meldete die Insel-Gruppe gravierende Ereignisse nicht, die allesamt zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Gesundheit bis hin zum Tod hätten führen können.

Kardiologische Geräte betroffen

Betroffen waren mehrheitlich kardiologische Geräte. Sie werden bei Patienten eingesetzt, die bereits eine Herzschwäche aufweisen und zu den Hochrisikopatienten zählen. Swissmedic sprach wegen Verletzung der Meldepflicht eine Busse von 5000 Franken aus.

Das Gesetz sieht für schwerwiegende Komplikationen mit Medizinprodukten jeglicher Art eine Meldepflicht vor. Nur so kann Swissmedic fehlerhafte Prothesen, Implantate, Herzschrittmacher oder Katheter vom Markt nehmen lassen und Patienten warnen.

Insel-Gruppe bestreitet Vergehen nicht

Die Insel-Gruppe bestreitet nicht, dass sie die Meldepflicht verletzt hat. Die Gruppe habe Massnahmen beschlossen, sagte ein Sprecher gegenüber Tamedia. So sei zum Beispiel eine neue Person für die Meldepflicht von Medizinprodukten eingestellt worden. Und es würden Schulungen durchgeführt.

Die Insel-Gruppe ist nicht das erste Spitalnetz, das wegen Verletzung der Meldepflicht gebüsst wird. Im Frühling 2018 verurteilte die Heilmittelbehörde die Universitätsspitäler Zürich und Basel sowie das St. Galler Kantonsspital wegen schwerer Verstösse gegen die Meldepflicht. Sie hatten von einem Zuger Lieferanten fehlerhafte Medizinprodukte eingekauft. (SDA)

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