Rückkehr nach Kilchberg ZH abgelehnt
Marha (13) und Linda (11) müssen in Russland bleiben

Viereinhalb Jahre lebten die beiden Mädchen aus Tschetschenien voll integriert in Kilchberg ZH. Dann wurden sie letztes Jahr ausgewiesen. Jetzt hat das Migrationsamt ihnen erneut eine Abfuhr erteilt.
Publiziert: 25.01.2017 um 17:41 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 04:45 Uhr
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Die beiden Tschetschenen-Mädchen vor ihrer Schule in der Nähe von Grosny.
Foto: ZVG

Die tschetschenische Familie, die im vergangenen Jahr in Kilchberg im Kirchenasyl lebte und dann Anfang Juni nach Russland ausreisen musste, darf nicht in die Schweiz zurückkommen. Das Zürcher Migrationsamt hat die Wiedereinreise abgelehnt.

Drei der Kinder der Familie gingen in Kilchberg in die Primar- und Sekundarschule, das vierte und jüngste kam in der Schweiz zur Welt. Das Komitee hierzuhause.ch, das sich für die Familie einsetzte, bezeichnete diese als «bestens integriert».

BLICK sprach im vergangenen Dezember mit Marha (13) und Linda (11). In Tschetschenien würden sie die Kopftücher und langen Röcke nur ungern tragen, sagten sie. An der Schule ist beides Pflicht. Mädchen und Buben hätten in Kilchberg vieles zusammen getan. «Hier sind wir getrennt, als ob es gefährlich wäre, wenn Mädchen und Knaben zusammen sind», sagte Linda.

Wegweisung als zumutbar eingestuft

Das Asylgesuch ihrer Familie war vom Staatssekretariat für Migration (SEM) abgelehnt worden und das Bundesverwaltungsgericht entschied im Februar 2016, dass die Wegweisung der Familie zumutbar sei. Mit der Ausreise der Familie im Juni nach Russland erliess das SEM ein Einreiseverbot.

Im August beantragte die Familie eine Aufenthaltsbewilligung. Dabei seien keine wesentlichen neuen Dokumente eingereicht oder Tatsachen geltend gemacht worden, die nicht bereits zum Zeitpunkt des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts bekannt gewesen wären, teilte das kantonale Migrationsamt heute mit. Die Beurteilung des Gerichts habe nach wie vor Geltung.

Weil der Kanton Zürich nicht abschliessend über das Gesuch entscheiden kann, sondern für die Wiedereinreise die Zustimmung des SEM notwendig ist, holte das Migrationsamt eine Stellungnahme ein, wie es in der Mitteilung heisst.

Das SEM stuft die Rückkehr nach Russland weiterhin als zumutbar ein und würde daher die Zustimmung zur Wiedereinreise verweigern. Das Migrationsamt hat im Einklang mit dieser Beurteilung das Gesuch der Familie um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Kanton Zürich abgewiesen. (SDA/noo)

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