Schnell rein, schnell raus – der Plan war einfach. U. R.* (20) wollte zusammen mit seinem Kollegen Amir S.* (23) und zwei weiteren Freunden am 6. Mai 2014 Hanf-Papst Martin Frommherz († 53) in dessen Wohnung in Winterthur ZH überfallen und Gras stehlen. Zwei sollten ihn festhalten, einer den Lift freihalten und der Vierte die Drogen an sich nehmen. Der Plan ging schief. Der Iraner Amir S. rastete aus und tötete den Hanf-Papst. Gestern standen U. R. und Amir S. vor dem Bezirksgericht in Winterthur.
«Wir wollten nur etwas zum Rauchen haben», beteuert U. R. Aber bezahlen wollte er nicht mehr. Deshalb trommelt der junge Mann an jenem Dienstag drei Kollegen zusammen – nachdem er am Morgen bereits ein Gramm Gras beim Hanf-Papst gekauft hat. «Da sah ich eine grössere Menge im Tiefkühler.»
Vermummt mit Schals und Brillen klingelt die Clique beim Winterthurer Original. Der erkennt seinen Kunden trotz der Maskerade, begrüsst ihn mit Handschlag und nennt ihn nichtsahnend «Gangsterli».
Dann geht alles ganz schnell. Amir S. stürmt in die Wohnung und sprüht Frommherz Pfefferspray ins Gesicht. U. R. schnappt sich 25 Gramm gefrorenes Gras und haut mit den anderen beiden Kollegen ab.
Amir S. bleibt. «Frommherz stand mit einer Schere vor mir», behauptet der Angeklagte. «Er wollte auf mich losgehen.» Deshalb habe er dem Hanf-Papst die Schere aus der Hand gekickt und ihm drei Faustschläge verpasst. «Er war grösser als ich! Ich musste mich verteidigen!»
Das Opfer geht zu Boden. Statt wegzurennen, legt Amir S. erst richtig los. Laut Anklage kniet er auf sein Opfer und würgt es. Er geht noch weiter, kramt sein Handy hervor und macht ein Video vom blutüberströmten, röchelnden Frommherz. Er filmt, wie er seinem Opfer einen heftigen Fusstritt gegen die linke Wange verpasst. Mit dem Video prahlt er später vor seinen Kumpels. Dann klaut er weitere 15 Gramm Gras und lässt Frommherz in seinem Blut zurück. Erst Stunden später stirbt der Hanf-Papst an seinen massiven Kopfverletzungen. «Ich hatte nie die Absicht, ihn zu verletzen», sagt Amir S.
Der Staatsanwalt sieht das anders. Er plädiert auf vorsätzliche Tötung. Und er will den psychisch kranken Killer in eine geschlossene Einrichtung einweisen lassen. Für U. R. fordert er wegen unterlassener Nothilfe 30 Monate Gefängnis, davon 20 im bedingten Vollzug. Das Urteil folgt.
*Namen der Redaktion bekannt