Richter staunte über Kratom-Droge
Mann wollte berauschendes Kraut in die Schweiz schmuggeln

Ein Händler lieferte Kratom-Kraut in die Schweiz. Er machte darauf aufmerksam, dass die Pflanze hierzulande illegal sei, dachte aber, die Verantwortung liege beim Käufer. Das Zürcher Obergericht verurteilte den Mann.
Publiziert: 13.12.2022 um 19:48 Uhr
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Aktualisiert: 13.12.2022 um 22:02 Uhr
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Zwölf Kilogramm Kratom wurden am Zoll abgefangen. Das Kraut ist in der Schweiz illegal.
Foto: Keystone

Die Richter des Zürcher Obergerichts staunten bei diesem Fall: Ein Mann (49) musste sich am Dienstag wegen des Handels mit Kratom verantworten. In Südostasien ist das Kraut als Heilpflanze bekannt – in der Schweiz ist es illegal.

Der Angeklagte stellte sich auf den Standpunkt, er habe gedacht, die Käufer seien für den Kauf verantwortlich. Er wehrte sich am Obergericht gegen ein erstinstanzliches Urteil.

Kratom sind Blätter, die vor allem gekaut oder als Tee getrunken werden. Je nach Menge wirkt Kratom stimulierend oder dann beruhigend. Das liess den Richter laut darüber nachdenken, warum die Pharmaindustrie Kratom eigentlich noch nicht für sich entdeckt hat. In Südostasien werde das Produkt seit Jahrhunderten als Naturheilmittel genutzt, bekräftigte der Beschuldigte.

In Deutschland ist Kratom legal

Lange war den Behörden der Handel mit den Blättern egal. In der Schweiz ist das Kraut erst seit 2017 verboten, in Ländern wie Deutschland oder Österreich ist es immer noch erlaubt. Der Beschuldigte importierte die Drogen denn auch aus Deutschland.

Rund 30 Pakete mit insgesamt über 12 Kilogramm Blättern wurden dabei vom Zoll abgefangen. Für ein Kilo zahlte ein Kunde bloss 165 Euro. Die Kundschaft bestellte bei einer Partner-Firma in Deutschland, diese lieferte in die Schweiz.

Der Zürcher Oberländer sagte an der Verhandlung, er sei davon ausgegangen, dass die Kunden für den Handel verantwortlich seien. Schliesslich hätten diese das Kratom eingeführt. Er habe auf seiner Website auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Droge seit Oktober 2017 in der Schweiz nicht mehr legal sei.

Händler war sich Schuld nicht bewusst, sagt Verteidigerin

Der Beschuldigte forderte am Dienstag einen Freispruch. Beim Import müsse von einem Irrtum gesprochen werden, führte seine Verteidigerin aus. Er sei davon ausgegangen, dass sein Teil der Lieferung an der Grenze geendet habe.

«Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt», sagte der 49-Jährige zum Schluss. Der Handel mit Kratom sei immer nur ein kleiner Teil seines Geschäftes mit Konsumgütern gewesen. Illegale Handlungen hätten sich für ihn gar nicht gelohnt.

Die Oberrichter glaubte dem Händler nicht alles, wie das schriftliche Urteilsdispositiv zeigt. Sie bestrafen ihn jedoch mit 120 Tagessätzen zu 200 Franken bedingt milder als die erste Instanz. Der höhere Ansatz als beim ersten Urteil ist auf sein mittlerweile höheres Einkommen zurückzuführen.

Wegen des Teilfreispruchs wird dem 49-Jährigen eine Prozessentschädigung von 7300 Franken zugesprochen. Der Entscheid kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. (SDA/jwg)


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