Vorschriften für Hobby-Böötler werden schärfer
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Rettungsweste ist Pflicht
Vorschriften für Hobby-Böötler werden schärfer

Mit dem sommerlichen Wetter kehren auch die Gummiböötler auf die Flüsse zurück. Doch im Wasser gelten neue Vorschriften – und die haben es in sich. Widersacher müssen mit Ordnungsbussen rechnen.
Publiziert: 28.05.2020 um 11:52 Uhr
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Aktualisiert: 26.02.2021 um 14:47 Uhr
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Im Sommer zieht es zahlreiche Menschen mit Gummibooten auf die Schweizer Flüsse.
Foto: Keystone

Es gleicht zeitweise einer wahren Völkerwanderung: An sonnigen Sommertagen tummeln sich auf den Flüssen in der Schweiz die Gummiboote gleich scharenweise. Gemütlich lassen sie sich von der Strömung treiben – teilweise kilometerweit.

Nur: Ungefährlich ist dieser Spass keineswegs. So macht zum Beispiel die Zürcher Stadtpolizei mit einer aufwendigen Kampagne seit Jahren auf die Tücken des Gummiböötelns aufmerksam: «Die Stadtpolizei Zürich verzeichnete in den letzten Jahren eine stetige Zunahme von Gummibooten auf der Limmat.» Immer wieder würde es zu brenzligen Manövern kommen.

Viele würden jeweils nur mit Mühe und Not und in letzter Sekunde den Ausstieg schaffen, ehe sie sonst samt Boot über das gefährliche Höngger Wehr gespült worden wären – eine lebensgefährliche Situation.

Weste von Anfang an anziehen

Szenen wie diese gibt es in vielen Regionen in der Schweiz. Jetzt sollen neue gesetzliche Vorschriften die Sicherheit auf den Flüssen aber erhöhen. Für Böötler schreibt die Binnenschifffahrtsverordnung neuerdings vor, dass Strandboote oder Schlauchboote gut sichtbar mit Namen und Adresse des Eigentümers oder des Halters angeschrieben sein müssen. Damit will man aufwendige und teure Suchaktionen bei führerlosen Booten verhindern.

Zudem muss seit diesem Jahr auf Fliessgewässern für jede sich an Bord befindliche Person ein Rettungsmittel – eine Rettungsweste mit Kragen oder Rettungsring – mitgeführt werden. Die Zürcher Polizei empfiehlt gar, die Westen bereits zu Beginn der Fahrt auf dem Fluss anzuziehen.

Dass es obligatorisch sei, Rettungswesten auch für aufblasbare Tiere oder Luftmatratzen mitzuführen – wie zunächst von der Stadtpolizei Zürich gegenüber BLICK mitgeteilt – verneint der Sprecher des Bundesamts für Verkehr (UVEK). Das Mitführen von Rettungsmitteln auf Strandbooten (nur eine Luftkammer, zum Beispiel Luftmatratzen oder aufblasbare Tiere) sei rechtlich nicht geregelt. «Ein Obligatorium kann darum nicht abgeleitet werden.»

Keine Promillegrenze mehr für Böötler

Gezielte Kontrollen will die Stadtpolizei keine durchführen, sagt Sprecherin Judith Hödl auf Anfrage. Bei Widerhandlungen müssen die Böötler dennoch mit Ordnungsbussen rechnen – 50 Franken für fehlende Rettungsmittel und 40 Franken für fehlende Beschriftungen.

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es ausserdem keine Promillegrenze mehr auf Schiffen unter 2,5 Metern, nicht motorisierten Gummibooten bis 4 Meter, Strand-, Paddel- und Ruderbooten sowie Windsurf- und Kiteboards. Dennoch sollten die Führer sich nicht masslos betrinken – und fahrfähig bleiben. (cat/szm)

*Achtung, Korrektur: In einer ersten Version hiess es, dass Rettungswesten auch auf aufblasbaren Tieren wie Flamingos obligatorisch sind. Richtig ist: Die Regelung gilt nur für Schlauchboote.

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