«Relevante Sicherheitsbedenken»
Geheimdienst greift in Asylverfahren ein

Der Nachrichtendienst des Bundes hat Tausende Asyldossiers geprüft. Bei 41 Kandidaten empfahl er die Ablehnung.
Publiziert: 19.03.2017 um 00:04 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 23:26 Uhr
Anis Amri: Tunesien hatte sich vor seinem Attentat in Berlin monatelang geweigert, den Deutschen gültige Papiere für seine Ausschaffung zu übersenden.
Foto: AP
Cyrill Pinto

Wie viele potenzielle Attentäter gelangen als Flüchtlinge getarnt in die Schweiz? Ein Bericht, der unter Federführung des Bundesamts für Polizei (Fedpol) entstanden ist, hält fest: Bei 5202 von rund 27'000 Asylgesuchen, die 2016 in der Schweiz eingereicht wurden, schaute der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ganz genau hin. Weil die Behörden bei 14 Asylbewerbern ein Sicherheitsrisiko feststellten, empfahlen sie eine Ablehnung der betreffenden Gesuche.

SonntagsBlick konnte auch die Zahlen seit 2010 einsehen: In diesem Zeitraum sah der  NDB bei 41 Asyldossiers «relevante Sicherheitsbedenken» und empfahl dem Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Ablehnung. In einem Fall sprach sich der NDB sogar für den Entzug eines bereits erteilten Flüchtlingsstatus aus.

Die Wegweisung kann in der Regel nicht vollzogen werden

Seit 2010 nimmt die Zahl der Asylgesuche, die der NDB überprüft, laufend zu: Waren es 2010 erst 1870 Dossiers, nahm man 2014 schon 2488 unter die Lupe. Nicht zuletzt deshalb, weil Asylbewerber aus Syrien und dem Irak mittlerweile routinemässig überprüft werden. Der NDB tauscht sich dabei mit Partnerbehörden aus.

Das Staatssekretariat für Migration «hält sich grundsätzlich an die Empfehlungen des NDB», wie Sprecher Martin Reichlin auf Anfrage von SonntagsBlick sagt. Nach einem negativen Asylentscheid erhalten abgelehnte Bewerber einen sogenannten Wegweisungsentscheid und müssen – theoretisch – das Land verlassen. Doch die Wegweisung kann in der Regel nicht vollzogen werden. Etwa weil die Abzuweisenden aus Ländern wie Syrien stammen, wo Folter oder die Todesstrafe drohen. Gemäss Völkerrecht darf niemand in ein solches Land ausgeschafft werden.

Heimatländer verweigern Rücknahme

Ein weiterer Grund, warum abgewiesene Asylbewerber trotz Negativ-Entscheid oder sogar trotz Sicherheitsrisiko in der Schweiz bleiben: Oft weigern sich die Herkunftsländer, sie zurückzunehmen – wie Anis Amri (†24), den Attentäter vom Weihnachtsmarkt in Berlin. In seinem Fall hatte sich Tunesien monatelang geweigert, den deutschen Behörden gültige Papiere für die Ausschaffung zu übersenden. Ähnlich lief es bei einem Schweizer Islamisten mit dem Übernamen Apotheker. Der NDB stufte den 24-jährigen Pharmazie-Studenten aus dem Irak als Gefahr für die Sicherheit der Schweiz ein. Doch weil sich sein Heimatland weigert, ihn aufzunehmen, ist der militante Islamist noch immer hier.

Der Schweiz bleibt nichts anderes übrig, als solche Migranten vorläufig aufzunehmen. Halten die Behörden das Sicherheitsrisiko für akut, werden die Gefährder polizeilich überwacht.

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