Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Medienbericht des Genfer Newsportals lemanbleu.ch. Der Beschwerde wird aufschiebende Wirkung gewährt, da seitens Sperisen ein Fluchtrisiko bestehe.
Das Straf- und Massnahmenvollzugsgericht hatte am Donnerstag Sperisens Freilassung angeordnet. Bei der Anhörung vor diesem Gerichts hatte Sperisen gesagt, dass er idealerweise ausserhalb der Schweiz leben wolle, da er «nach dieser Ungerechtigkeit» nichts mehr mit diesem Land zu tun haben wolle. Bis zum Entscheid über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft bleibt Sperisen deshalb inhaftiert.
Diese Situation sei so instabil, dass in den nächsten Tagen noch alles passieren könne, sagte Florian Baier, einer seiner Anwälte.
(SDA)