Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) informieren am Dienstag über den Fall. Auskunft geben werden Zollbeamte sowie ein Artenschutz-Experte des BLV.
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) informieren am Dienstag über den Fall. Auskunft geben werden Zollbeamte sowie ein Artenschutz-Experte des BLV.