Einfach nur dreist! In Wohlen AG hat ein Regionalpolizist monatelang kiloweise Münz aus Parkuhren in die eigene Tasche geleert. Als er aufflog, wurde er fristlos entlassen. Laut BLICK-Recherchen handelt es sich um Josef Z.* (56). Verheiratet, ein Kind. Bei der Regionalpolizei war er 18 Jahre im Dienst. Er musste unter anderem Parkuhren leeren.
Als plötzlich fast keine Zweifränkler und Fünfliber unter dem von Josef Z. wöchentlich eingesammelten Parkuhren-Münz sind, werden der Polizeichef von Wohlen und sein Stellvertreter stutzig. Und als während Z.s Ferienabwesenheit, sein Stellvertreter wieder mehr Parkgeld abgibt, wird eine Anzeige gegen unbekannt bei der Kantonspolizei eingereicht. Im Verdacht: Josef Z.
Doch der Polizist wird nicht gleich zur Rede gestellt: Er soll in eine Falle tappen. Dafür werden gekennzeichnete Zweifränkler und Fünfliber in Parkuhren versenkt. Als Z. von seiner Einsammeltour zurückkehrt, fehlen diese Münzen in der Geldbox.
Anfang dieses Jahres wird der Regionalpolizist mit den Beweisen konfrontiert. Er gibt alles zu. Z. soll gesagt haben, dass er nicht wisse, warum er das tat. Es sei «dumm» von ihm gewesen.
Während des eröffneten Strafverfahrens stellt sich heraus: Z. hat von März bis Dezember 2014 rund 5000 Franken Parkgelder für sich behalten. Er plünderte nur Parkuhren, die kein Totalbetrag-Zählsystem haben. Im April 2015 erhielt er den Strafbefehl, akzeptierte ihn. Darum ist er nun rechtskräftig.
Fiona Strebel von der Aargauer Staatsanwaltschaft bestätigt: «Der Beschuldigte wurde wegen mehrfacher Veruntreuung als Beamter zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen und einer Busse von 1500 Franken verurteilt.»
Nebst der Busse musste Z. auch das gestohlene Geld zurückzahlen, was er sofort tat. Zum Fall will er sich nicht äussern.
Der Wohlener Polizeichef Marco Veil (45) darf nichts zu den Tatdetails sagen, aber: «Dass ein Arbeitskollege unser Vertrauen und das der Bevölkerung so missbraucht, ist nicht zu akzeptieren und hat mich persönlich zutiefst enttäuscht.»
Die Gemeinde hatte den Fall Z. unter dem Deckel gehalten. Sie hat weitere Sorgen. Seit Juni ist bekannt, dass Gemeindeammann Walter Dubler zu Unrecht Geld seines Arbeitgebers Wohlen einkassiert haben soll. Er jedoch hat seinen Job – noch.
*Name der Redaktion bekannt
Am 29. Juni 2017 hat das Bundesgericht Walter Dubler freigesprochen. Lesen Sie hier das grosse Interview mit ihm über die schwierigste Zeit seines Lebens.
Am 29. Juni 2017 hat das Bundesgericht Walter Dubler freigesprochen. Lesen Sie hier das grosse Interview mit ihm über die schwierigste Zeit seines Lebens.