Die Standortgemeinde Niederbipp hat die Unterkunft per baurechtlicher Verfügung mit einem superprovisorischen Benützungsverbot belegt. Zunächst sei zu prüfen, ob die Massnahmen für die Umnutzung des Hotels baubewilligungspflichtig seien.
Gegen die Verfügung der Gemeinde hat das kantonale Amt für Integration und Soziales eine Beschwerde eingelegt. Das geht aus der am Mittwoch publizierten Antwort der Berner Regierung auf eine Anfrage im Parlament hervor. Beschwerdeinstanz ist die Bau- und Verkehrsdirektion.
Wann Asylsuchende im «Alpenblick» einziehen können, ist laut Regierung offen. Der Pachtvertrag läuft seit Anfang August. Der Kanton muss den Mietzins zahlen, obwohl er die Liegenschaft noch nicht nutzen kann.
Die Pläne des Kantons haben im Juni für Aufsehen gesorgt. Die bernische Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion will im «Alpenblick» bis zu 120 Aslysuchende unterbringen. Das stösst in dem kleinen Dorf am Jurasüdhang auf Kritik. (SDA)