Bussen zu tief?
Solothurn und Aargau wollen schärferes Verbot von Nazi-Symbolen

Die Regierungen der Kantone Solothurn und Aargau unterstützen das vom Bund geplante Verbot von Nazisymbolen in der Öffentlichkeit. Sie fordern jedoch höhere Bussen.
Publiziert: 26.03.2025 um 12:11 Uhr
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Aktualisiert: 27.03.2025 um 10:02 Uhr
Hakenkreuz-Schmierereien in einem Treppenhaus: Das vom Bund vorgeschlagene Verbot von Nazi-Symbolen geht den Regierungen der Kantone Solothurn und Aargau zu wenig weit. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/AP/MARTIN MEISSNER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Bundesrat will das Verwenden und Verbreiten von Nazisymbolen in der Öffentlichkeit in einem neuen Bundesgesetz verbieten. Wer gegen das Verbot verstösst, soll mit einer Busse von 200 Franken, im Wiederholungsfall bis zu 1000 Franken, bestraft werden.

Verbieten will der Bundesrat nicht nur Hakenkreuz, Hitlergruss und SS-Runen, sondern auch Zahlencodes wie «18» und «88», die als «Adolf Hitler» oder «Heil Hitler» gelesen werden können. Das reine Zurschaustellen von Nazisymbolen in der Öffentlichkeit in der Schweiz ist derzeit nicht strafbar.

Bussen seien zu tief angesetzt

Dem Solothurner Regierungsrat sind die Pläne zu wenig griffig. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb das Verbot nicht im Strafgesetzbuch verankert werde, schrieb der Regierungsrat dem Bundesamt für Justiz. Das Verbot solle ein Vergehenstatbestand und nicht bloss ein Übertretungstatbestand sein.

Der Regierungsrat lehnt den Strafrahmen von maximal 1000 Franken als zu tief ab. Ungeachtet des höheren Gefahrenpotentials handle es sich dabei um den gleichen Strafrahmen wie bei der Missachtung des Verbots der Verhüllung des Gesichts.

Im weiteren macht sich der Regierungsrat dafür stark, dass es auch verboten ist, nationalsozialistische Symbole im privaten Raum zu verwenden, sofern sie von öffentlich zugänglichen Orten aus einsehbar sind.

Der Aargauer Regierungsrat nimmt zum Gesetzesentwurf weniger ausführlich Stellung. Die maximale Strafandrohung einer Busse von 100 Franken, insbesondere bei Wiederholungstäterinnen und Wiederholungstätern, sei zu gering, heisst es in der Stellungnahme.

Er schlägt vor, dass eine Widerhandlung gegen das Verbot mit einer Busse von bis zu 10'00 Franken bestraft werden kann. Es bestehe kein Grund, um vom üblichen Bussenrahmen gemäss des Schweizerischen Strafgesetzbuchs abzuweichen.

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