Die St. Galler Kantonspolizei reagierte am Donnerstagmittag auf Medien-Berichte, wonach Teilnehmer des Treffens in sozialen Medien die Polizei verhöhnt und ihr einen Handel mit der PNOS (Partei National Orientierter Schweizer) unterstellt hatten.
Die St. Galler Kantonspolizei habe eine Einreisesperre beim Bundesamt für Polizei beantragt, um den Auftritt des Musikers zu verhindern. Obwohl die Grenzbehörde informiert war und die Polizei mehrere Fahrzeuge und Personen kontrolliert habe, konnte der deutsche Sänger unerkannt nach Kaltbrunn in das Versammlungslokal gelangen.
Weder die PNOS noch die Musikgruppe FLAK seien in der Schweiz verboten. «Aus Gründen der Verhältnismässigkeit im Rahmen des Gesamteinsatzes entschied sich die Kantonspolizei St. Gallen, dem Mann erst nach seinem Auftritt das Einreiseverbot auszuhändigen», heisst es im Communiqué.
Wie Mediensprecher Gian Rezzoli auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte, hat die Polizei gewusst, dass sich der Sänger trotz Einreisesperre im Saal aufhielt. Weil es sich um eine geschlossene Gesellschaft handelte, habe die Polizei jedoch keinen Grund gehabt einzugreifen. «Wir mussten an verschiedenen Orten für Ruhe und Ordnung sorgen. Diesen Auftrag haben wir erfüllt», erklärte der Mediensprecher.
Der Sänger sei nach der Feier mit dem Einreiseverbot konfrontiert und anschliessend an die Grenze begleitet worden.
Die Polizei hatte die Parteiveranstaltung der PNOS vom vergangenen Samstag polizeilich begleitet, nachdem die Behörden am vorhergehenden Wochenende in Unterwasser von einem Rechtsrock-Konzert mit rund 5000 Besuchern aus Europa überrumpelt worden waren.