Rassismus-Kommission erklärt
Dafür könnte Thiel verklagt werden

Hat Andreas Thiel mit seinen Aussagen in «Schawinski» gegen die Rassismus-Strafnorm verstossen? Abschliessend klären könnte diese Frage nur ein Gericht. Die Eidgenössische Rassismus-Kommission liefert dafür eine Einschätzung.
Publiziert: 20.12.2014 um 00:00 Uhr
|
Aktualisiert: 05.10.2018 um 03:42 Uhr
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.

Es hätte eine Debatte über den Koran werden sollen. Doch dann lief das Gespräch in der Sendung «Schawinski» vom vergangenen Montag völlig aus dem Ruder. Talkmaster Roger Schawinski und der Satiriker Andreas Thiel deckten sich gegenseitig mit Beleidigungen ein.

Schawinski warf Thiel vor laufender Kamera vor, «ein aufgeblasener Typ» zu sein und soll ihn nach dem Gespräch gar als «Arschloch» betitelt haben. Thiel seinerseits fragte Schawinski gleich zu Beginn der Sendung unter anderem, ob er ein «Papier-Jude» sei.

Strafnorm verletzt?

Hat der Satiriker mit dieser oder anderen Aussagen in der Sendung – oder auch mit seinem umstrittenen «Weltwoche»-Artikel «Der Schatten des Ostens», der den Urspung der Diskussion bildete – gegen die Rassismus-Strafnorm verstossen?

Beurteilen müssten eine solche Frage letztlich die Strafverfolgungsbehörden beziehungsweise die Gerichte. Blick.ch hat aber bei der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) nachgefragt und um eine Einschätzung gebeten.

Bevölkerungsgruppen verletzt

Sie könne zwar nachvollziehen, schreibt die EKR, dass in der Sendung Äusserungen gefallen seien, die ganze Bevölkerungsgruppen verletzt oder getroffen haben könnten.

Sie hält aber fest: «Mit seinen Aussagen in der Talkshow und in seiner Streitschrift der ‹Schatten des Ostens› hat Herr Thiel aus Sicht der EKR eher nicht gegen die Rassismus-Strafnorm verstossen, da nicht gegen die Gesamtheit der Muslime gezielt wird, sondern primär gegen den Islam als Religion und gegen (fundamentalistische) islamistische Gruppierungen.»

Altes Zitat ist problematisch

Als problematisch errachtet das Gremium aber ein Zitat Thiels aus einem Interview mit der «BernerZeitung» von vor zwei Jahren, das am Montag auch bei «Schawinski» eingeblendet wurde.

«Muslime sind, böse gesagt, irgendwo im Übergang zwischen Neandertaler und Homo Sapiens stecken geblieben», sagte Thiel damals dem Blatt. Damit verstosse er «aus Sicht der EKR klar gegen Artikel 261bis StGB» – also die Rassismus-Strafnorm. Den Fall untersuchen werde man indes nicht, da es sich bei der ERK nicht um eine Strafverfolgungsbehörde handle.

Der Sache «nicht dienlich»

Allerdings macht die Kommission auch kein Geheimnis daraus, wie viel – oder wie wenig – sie vom jüngsten Schawinski-Talk hält.

Im Statement heisst es: «Die polemisierende Diskussion der beiden Herren ist einer sachlichen Auseinandersetzung mit diesen wichtigen aktuellen gesellschaftspolitischen Themen nicht dienlich.»

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?