Rassismus
Juden angepöbelt: Zürcher Staatsanwaltschaft stellt Strafbefehl aus

Eine Gruppe von etwa 20 Rechtsextremen, die einen Polterabend feierte, hatte im Juli 2015 in Zürich-Wiedikon mehrere Juden angepöbelt, verfolgt und bedroht: Einen Beteiligten hat die Zürcher Staatsanwaltschaft per Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung verurteilt.
Publiziert: 22.11.2017 um 18:13 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 13:45 Uhr
Für einen Rechtsextremen, der 2015 in Zürich-Wiedikon in einer Gruppe einen Juden angepöbelt hat, setzt es eine happige Strafe ab. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der 24-Jährige wurde mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 90 Franken belegt. Zudem wurden ihm eine Busse von 3800 Franken sowie Verfahrenskosten in Höhe von 1500 Franken auferlegt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht des jüdischen Wochenmagazins «Tachles».

Der Mann habe mindestens zwei Juden physisch bedroht und sie mit einem Schwall antisemitischer Aussagen beschimpft. Auch soll er den Hitlergruss gezeigt und «Heil Hitler» geschrien haben.

Ein weiterer Beteiligter, der in jenem Juli in Wiedikon einen orthodoxen Juden angespuckt haben soll und nach wie vor in der rechtsextremen Szene aktiv sein soll, muss sich noch vor Gericht verantworten. Zwei weitere Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft im Oktober mangels Beweisen eingestellt.

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