Der Tod von Lorena (†21) löste im November 2008 die Debatte um härtere Strafen für Temposünder aus. Die Frau wurde Opfer von jungen Rasern, die sich in Schönenwerd SO ein illegales Autorennen geliefert hatten (BLICK berichtete).
Gut vier Jahre später war es dann so weit: Die Schweiz bekam ihr eigenes Rasergesetz. Seit dem 1. Januar 2013 gilt: Wer zu fest auf Gas drückt, ist offiziell ein Raser. Und wird entsprechend bestraft – wortwörtlich aus dem Verkehr gezogen.
Das Raser-Reglement ist klar, die Tempo-Tabelle ist dem Faktenblatt «Via sicura» des Bundesamts für Strassen Astra zu entnehmen.
Doppelte Geschwindigkeit innerorts
Wer etwa mit 70 oder mehr Stundenkilometern durch die 30er-Zone brettert, ist ein Raser. Ebenfalls der Raserei schuldig macht sich, wer innerorts statt mit 50 mit mehr als 100 km/h unterwegs ist.
Ausserorts, wenn 80 km/h erlaubt sind, ist man ab Tempo 140 ein Raser. Auch auf der Autobahn gelten die Raserregeln. Beispiel: Wer mit 200 Sachen über den Asphalt donnert, obwohl bloss deren 120 erlaubt sind, darf sich ebenfalls mit dem zweifelhaften Titel schmücken.
Über 400 Verurteilungen im letzten Jahr
Wer sich nicht an diese klaren Regeln hält, wird bestraft – sofern er erwischt wird. Gemäss dem Bundesamt für Statistik wurden seit dem Inkrafttreten des Rasergesetzes bis Ende 2018 total 2021 Verurteilungen wegen Raserei ausgesprochen.
Anfangs, sprich im Jahr 2013, gab es bloss 52 Verurteilungen gegen Temposünder. Die Kurve stieg jedoch rasch an: 302 Verurteilungen im Jahr 2014, 416 im Jahr darauf. Seither hat sich die Zahl eingependelt: Auf die 409 Verurteilungen im Jahr 2016 folgten 417 respektive 425 Verurteilungen in den letzten beiden Jahren.