BLICK nimmt die Staatsanwaltschaft in die Zange
«Man kann nicht einfach so Personen verhaften»

Vor gut drei Monaten wurden in Rupperswil AG Carla Schauer (†48), ihre Söhne (†13 und †19) sowie die Freundin (†21) des älteren Sohnes geknebelt, gefesselt, erstochen und angezündet. Die Mörder sind noch nicht gefasst. BLICK stellte der Aargauer Staatsanwaltschaft alle offenen Fragen. Sprecherin Fiona Strebel (47) gibt Antwort.
Publiziert: 18.03.2016 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 05:30 Uhr
Fiona Strebel von der Aargauer Staatsanwaltschaft nimmt Stellung.
Foto: ZVG
Interview: Ralph Donghi

Frau Strebel, der Reihe nach: Konnte die Tatwaffe, vermutlich ein Messer, inzwischen gefunden werden?

Fiona Strebel: Nein.

Was ist mit dem verdächtigen hellen Kleinwagen, der am Tatmorgen im Quartier gesehen worden sein soll?

In einer frühen Phase gingen zwei Meldungen zu einem weissen Fahrzeug ein, das in der Umgebung des Tatortes gewesen sein soll. Die Abklärungen dazu ergaben bisher keinen fallrelevanten Zusammenhang.

Konnte man die zwei Männer, die sich in einer Apotheke in Wohlen verarzten liessen,  mittlerweile finden?

Nein.

Warum nicht?

Eine Person hatte einen kleinen, oberflächlichen Schnitt an der linken Hand von zirka einem Zentimeter Durchmesser, der nicht blutete und mit einem Pflaster versorgt werden konnte. Die andere Person war nicht verletzt. Dies und weitere Abklärungen ergaben keinen fallrelevanten Zusammenhang. Deshalb haben wir auch nicht nach ihnen gesucht oder einen Aufruf gemacht.

Warum werden für Hinweise keine Fotos von den verwendeten Kabelbindern und dem benutzten Klebeband gezeigt?

Da sind noch Abklärungen im Gange. Zurzeit können wir keine näheren Angaben machen oder Bilder veröffentlichen.

Welchem Geschlecht können die am Tatort gefundenen DNA-Spuren und Fingerabdrücke der Täter zugeordnet werden? Und sind es Spuren von hell- oder dunkelhäutigen Menschen?

Zu diesen Spuren wollen und können wir nicht mehr sagen.

Aber aus dem Erbgut könnten Phantombilder erstellt werden.

Die Gesetzgebung lässt nicht alles zu, was nach aktuellem Forschungsstand möglich ist. Wir dürfen nur das erheben, was gesetzlich erlaubt ist.

Wurden DNA-Profile von Asylbewerbern in der Region erstellt?

Nein. Dies ist gesetzlich nur dann erlaubt, wenn diese Person eines Verbrechens oder Vergehens verdächtigt wird.

Die Staatsanwaltschaft hat laut BLICK-Recherchen auch DNA-Profile von Personen erstellen lassen, die seit der Tat Suizid begangen haben oder einen Unfall hatten.

Es gab bei zwei aussergewöhnlichen Todesfällen ansatzweise einen möglichen Bezug, den die Ermittler verifizieren wollten. Er hat sich jedoch verflüchtigt.

Wurde der Hund der Schauers auch untersucht?

Als die Ermittler von seiner Existenz erfuhren, war er schon einige Stunden in Obhut einer Freundin der Familie, die mit ihm länger draussen im Regen war. Es war nicht von tatrelevanten Spuren auszugehen.

Was ist mit Kameras in Autos, den Dashcams?

Sie wurden gesichtet, jedoch ohne konkrete Ergebnisse.

Es wurden 1000er-Noten geraubt. Gab es dazu Hinweise?

Ja, vereinzelt.

Geht man von Tätern aus dem Umfeld der Opfer, von Kriminaltouristen oder von professionellen Tätern aus?

Es wird in alle Richtungen ermittelt.

Warum wurde noch keine einzige Person verhaftet?

Man kann nicht einfach so Personen verhaften, nur damit jemand verhaftet ist.

Könnten die Spuren der Täterschaft am Tatort aus dem Opferumfeld kommen?

Dieses ist sehr gross, weshalb noch lange nicht das ganze nähere und weitere Umfeld überprüft wurde. Folglich können wir nichts ausschliessen.

Wie schwierig ist dieser Fall?

Es ist für alle Ermittler ein Marathonlauf. Eine unglaubliche Datenmenge, die die Sonderkommission sichern und auswerten muss. Etliche Ermittlungsstränge, denen nachgegangen wird. Das alles braucht viel Zeit.

Helfen internationale Profiler?

Ja.

Wird man die Täter finden?

Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft Aargau sind der vollen Überzeugung, dass sie das Verbrechen klären.

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