Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat YB-Fan Robert B.* (36) freigesprochen, der im August 2020 einen verbotenen Pyro-Gegenstand zündete und sich damit drei Finger wegsprengte. Laut Gericht handelte B. in der irrigen Annahme, eine Handlichtfackel anzuzünden.
Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts verurteilte den Mann im Dezember erstinstanzlich wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten.
Die Berufungskammer folgt in ihrem am Dienstag veröffentlichten, begründeten Urteil jedoch der Darstellung des Fussballfans, wonach sich dieser in einem so genannten Sachverhaltsirrtum befunden habe. Berücksichtige man die fehlende Erfahrung des Mannes mit Bengalfeuern, erscheine das auf einem Polizeivideo ersichtliche und vom YB-Fan geschilderte Verhalten nachvollziehbar.
Der 36-Jährige hatte ausgesagt, in einer Ansammlung von Fussball-Fans eine Person um eine Handlichtfackel gebeten zu haben, weil er auch einmal eine solche anzünden wollte. Tatsächlich erhielt er einen in der Schweiz nicht zugelassenen Knallkörper. Weil der YB-Fan kein Feuerzeug hatte, bat er jemanden um Feuer - wie bei einer Zigarette - wendete sich dann ab und senkte den Gegenstand gegen den Boden.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Dies tat er laut eigenen Aussagen, weil er auf einen ersten Funkenregen wartete, wie er das bei anderen Gelegenheiten schon gesehen habe. Er ging davon aus, dass danach das Licht erstrahlen würde und er die Fackel nach oben halten könne. Stattdessen explodierte der «Gladiator» in seiner Hand. In der Folge mussten ihm drei Finger amputiert werden.
Die Berufungskammer hält fest, dass es nicht ersichtlich sei, weshalb der Mann nach Ausbleiben des hellen Lichtes hätte erkennen müssen, dass er keine Handlichtfackel in den Händen halte. Zudem habe er bereits nach dem ersten Schock vor Ort gegenüber der Sanität geäussert, dass er eine Handlichtfackel habe zünden wollten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft prüft derzeit einen Weiterzug ans Bundesgericht, wie sie auf Anfrage der Keystone-SDA mitteilt. (SDA)
* Name geändert