Psychiatriespitex gibt keine sensiblen Daten mehr heraus
«Wir würden das Patientengeheimnis verletzen!»

Gemeinden müssen neu Spitexleistungen mitfinanzieren. Um die Kosten zu drücken, engagieren sie Controller. Spitex-Anbieter prangern die absurde Praxis an.
Publiziert: 08.09.2019 um 12:27 Uhr
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Gabriela Rimml in ihrem Büro der Psychiatrie-Spitex Zürich: «Wir geben die Patientendossiers nicht heraus!»
Foto: Philippe Rossier
Cyrill Pinto
Cyrill PintoReporter SonntagsBlick

Gabriela Rimml (52) betreut mit ihrer Psychiatriespitex Zürich 60 bis 70 Patienten im Kanton. Sie besucht sie zu Hause – in Fahrzeugen ohne Aufschrift. Trifft sie oder einer ihrer Pfleger auf Nachbarn, stellen sie sich als Bekannte vor. «Anonymität steht bei unserer Arbeit an erster Stelle», erklärt Rimml.

Den Patienten ist die Hilfe von einem Psychiater verordnet worden. Es sind Menschen, die an einer seelischen Erkrankung leiden, aber daheim leben können. Sie werden von der Spitex bei Tätigkeiten begleitet, die sie nicht mehr allein bewältigen können.

Gemeinden wollen Einsicht in Patientendossiers

Jeder Einsatz der Spitex wird von der Krankenkasse geprüft, jede Behandlung muss genehmigt sein. Seit kurzem aber werden die Gemeinden zur Finanzierung der Spitex-Leistungen beigezogen, so will es das neue Gesetz zur Pflegefinanzierung.

Deshalb wollen die Gemeinden wissen, was sie da genau bezahlen. Einzelne Kommunen haben damit begonnen, von der Spitex Patientendossiers anzufordern, um sie zur Prüfung an private Unternehmen weiterzureichen.
Grösster Player im Rechnungs-Kontrollgeschäft ist die Firma RVK mit Sitz in Luzern.

Das Problem: Zur Prüfung fordert das Unternehmen über die Gemeinden nicht nur die Abrechnung, sondern gleich das ganze Patientendossier an – mit sämtlichen Details der Krankengeschichte. Und daran nimmt Gabriela Rimml Anstoss.

Patienten bleibt ein ungutes Gefühl zurück

Vor allem kleine Gemeinden forderten sensible Unterlagen wie etwa Pflegedokumentationen an. «Die gebe ich doch nicht einfach weiter», sagt Rimml. «Wir würden damit das Patienten- geheimnis verletzen.» Es bestehe nämlich die Gefahr, dass plötzlich der Nachbar über die Krankheitsgeschichte eines Einwohners Bescheid wisse. «Bei Patienten löst das ein ungutes Gefühl aus – im schlimmsten Fall ein erneutes Trauma», so Rimml.

Daniel Herzog von der RVK betont, dass Patientendossiers grundsätzlich der Schweigepflicht unterliegen. «Der Umgang mit den Daten ist vertraglich mit den Gemeinden vereinbart – wir sind zudem datenschutzzertifiziert, unsere Mit­arbeiter sind entsprechend geschult und halten sich strikt an die Datenschutzvorgaben», so Herzog. Für die Gemeinden selbst kann aber auch er nicht die Hand ins Feuer legen.

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